Berufsunfähigkeitsversicherung: befristete Anerkenntnisse oft unwirksam – Versicherung muss zahlen

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1. Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Anerkenntnis wegen Berufsunfähigkeit befristen?

Grundsätzlich besteht nach § 173 Abs. 2 VVG die Möglichkeit, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Anerkenntnis befristet, also eine Berufsunfähigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum anerkennt. Diese Möglichkeit haben Versicherer in der Vergangenheit auch vielfach genutzt und damit nur für einen begrenzten Zeitraum Rentenleistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erbracht. Dies war und ist aber nicht immer zulässig!

2. Welche Folgen hat eine solche Befristung der Berufsunfähigkeitsrente und was gilt nach Ablauf der Befristung?

Die – wirksame – Befristung hat vor allem zur Folge, dass der Versicherungsnehmer erneut das Bestehen einer Berufsunfähigkeit nachweisen muss, wenn er über den Ablauf der Befristung hinaus Leistungen erhalten will, er bleibt also beweisbelastet. Dies ist ein erheblicher Unterschied zur Situation bei einem unbefristeten Anerkenntnis: dort muss der Versicherer im Rahmen eines ordnungsgemäßen (!) Nachprüfungsverfahrens nachweisen, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr im bedingungsgemäßen Umfang berufsunfähig ist. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, muss er weiter leisten.

3. Wann ist ein befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit unwirksam und welche Folgen hat dies?

Wie der BGH Ende letzten Jahres entschieden hat, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Befristung des Anerkenntnisses der Berufsunfähigkeit auch wirksam ist:

  • Die Befristung braucht einen sachlichen Grund, darf also nicht willkürlich erfolgen.
  • Der Grund, auf den sich die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Befristung stützt, muss dem Versicherungsnehmer genannt werden, es muss ihm also möglich sein, die Begründung der Versicherung nachvollziehen zu können.
  • Die Gründe für die Befristung müssen dem Versicherungsnehmer zudem möglichst zeitnah mitgeteilt werden, was regelmäßig nur dann gewährleistet ist, wenn die Versicherung die Befristungsgründe zusammen mit der Erklärung des befristeten Anerkenntnisses mitteilt.

Die Unwirksamkeit der Befristung des Anerkenntnisses hat gravierende Folgen: Denn sie führt dazu, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung weiter Rentenleistungen erbringen muss, über den Zeitraum der Befristung hinaus. Darüber hinaus muss die Versicherung dem Versicherungsnehmer sämtliche Versicherungsbeiträge erstatten, die dieser nach Ablauf der Befristung wieder an die Versicherung gezahlt hat!

4. Befristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung – was Versicherungsnehmer jetzt tun sollten

Alle Versicherungsnehmer, bei denen die Berufsunfähigkeitsversicherung ein Anerkenntnis nur für einen befristeten Zeitraum abgegeben und nach Ablauf dieses Zeitraums die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt hat, sollten das abgegebene Anerkenntnis dringend durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht auf Wirksamkeit überprüfen lassen! Denn sofern die Befristung unwirksam war, kann weiterhin Rente und Beitragsbefreiung von der Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt werden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!


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