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Besteuerung von Dividenden und Gewinnanteilen

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Aufgrund der Änderungen des Einkommensteuergesetzes sind ab 1. März 2012 alle Dividenden- und Gewinnanteilzahlungen besteuerbar geworden. Die Einnahmen aus Dividenden und Gewinnanteilen von über 12.000,00 Kuna jährlich werden nämlich als Kapitalertrag angesehen und unterliegen der Besteuerung zum Satz von 12%. Folglich gibt es auch einen nicht besteuerbaren Teil der Dividende, der 12.000,00 Kuna jährlich beträgt. Besteuert werden alle nach dem 1. März 2012 bezahlten Einnahmen, aber aus dem Gewinn, der nach dem 31. Dezember 2000 erzielt wurde.

Die Einkommensteuervorauszahlung aufgrund genannter Einnahmen wird von der Gesellschaft bei Auszahlung der Dividende oder Gewinnanteile gleich mit abgerechnet, eingestellt und bezahlt. Die Vorauszahlung wird also entsprechend dem Abzug zum Satz von 12% geleistet ohne den persönlichen Freibetrag und den nicht besteuerbaren Betrag bis zu 12.000,00 Kuna zu berücksichtigen. Der Steuerpflichtige nutzt sein Recht auf den nicht besteuerbaren Betrag später beim Jahresabschluss aufgrund der eingereichten jährlichen Steuererklärung.

Falls die Gesellschaft beschließt, die Dividende in Sachen statt in Geld auszuzahlen, wird die Steuer zum Marktwert der Einnahmen in Natura abgerechnet. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Dividendenauszahlung in Form von Dienstleistungen nicht erlaubt ist.

Bei der Besteuerung des Kapitalertrags sind zwei Ausnahmen vorgesehen. Die erste sind die im Rahmen des ESOP Programms (Employee Stock Ownership Plan) bzw. aufgrund der Belegschaftsaktien realisierten Einnahmen, wodurch die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand angeregt wird. Bedingung ist, dass die Person, der die Dividende ausgezahlt wird, bei dem Dividendenzahler im Arbeitsverhältnis steht.

Wenn der Kapitalertrag nicht festgestellt wird ist die zweite Ausnahme, wenn Dividenden und Gewinnanteile zur Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft verwendet werden. Wenn es jedoch nachträglich durch Auszahlung an Gesellschafter zu einer Verringerung des Grundkapitals kommt, wird aus den genannten Auszahlungen das Einkommen errechnet, das einer Besteuerung unterliegt.

Wenn der Steuerpflichtige die Dividenden und Gewinnanteile direkt aus dem Ausland bekommt, muss er selbst die Höhe der Einkommensteuervorauszahlung ausrechnen und innerhalb von 8 Tagen ab der Kontogutschrift bezahlen. Wenn die Gutschrift in ausländischer Währung erfolgt ist, wird die Vorauszahlung im Gegenwert von Kuna zum mittleren Kurswert der Kroatischen Nationalbank am Zahlungstag abgerechnet. Auf diese Weise wird verfahren, sofern es durch das internationale Doppelbesteuerungsabkommen nicht anders geregelt ist.



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