Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

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Eines der vom Strafgesetzbuch (StGB) ausgegliederten Spezialgesetze ist das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). 

Was ist ein Betäubungsmittel?

Die strafrechtlich relevanten Betäubungsmittel sind in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgeführt. Der bloße Besitz kann dabei bereits  strafbar sein. Die in der Strafverteidigung wichtigsten Betäubungsmittel sind die natürlichen (z. B. Cannabis, Marihuana, THC, Opium, Kokain, Pilze etc.) und künstlichen Substanzen (Heroin, LSD, Amphetamine, MDMA, MDA, MDE, Ecstasy etc.). 

Was ist nach dem BtMG strafbar und wie ist die Straferwartung?

Besondere Bedeutung erlangt das BtMG für Sie als beschuldigte Person  dadurch, dass  mit erheblichen Strafen zu rechnen ist. Wie bereits oben aufgeführt, kann dabei bereits der bloße Besitz strafbar sein. Überdies kennt das BtMG eine Vielzahl von Handlungsvarianten, die strafbar sind, darunter fallen neben dem Besitz, unter anderem der Erwerb, das (ggf. auch gewerbsmäßige) Handeltreiben oder auch das sog. bewaffnete Handeltreiben. Hinzukommt, neben weiteren Handlungsvarianten, der grenzüberschreitende Betäubungsmittelverkehr. 

Eine individuelle Verteidigungsstrategie ist daher von höchster Bedeutung. Auch vor dem Hintergrund, dass nach den Statistiken des Bundeskriminalamtes, die Aufklärungsquote in den Jahren 2018 - 2022  von Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln bei 91,6 bis 92,5 % lag. 

Verteidigungsmöglichkeiten:

Um eine entsprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln, bedarf es einer genauen Analyse der Akte. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend zu kontaktieren. 


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