Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Fluch oder Segen? ​

  • 1 Minuten Lesezeit

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Thema, das in Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Doch wie wirkt es sich aus? Ist es ein Fluch oder ein Segen? Lassen Sie uns einen genaueren Blick darauf werfen.


Was ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement?

Das BEM ist ein Instrument, das Arbeitgebern dabei hilft, länger oder häufig erkrankte Beschäftigte wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren oder zukünftige Erkrankungen zu reduzieren. Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das BEM anzubieten wenn Arbeitnehmer innerhalb von 12 Monaten mehr als 42 Tage krank sind. 

In der Regel ist es vor einer krankheitsbedingten Kündigung durchzuführen (unter Umständen auch mehrfach, wenn nach Abschluss des Verfahrens wieder mehr als 42 Tage Krankheit vorliegen).


„Fluch“: Die Herausforderungen

1. Komplexität: Das BEM kann komplex sein. Jeder Fall ist individuell, und es gibt keine festen Regeln. Arbeitgeber müssen maßgeschneiderte Lösungen finden.

2. Zeitaufwand: Die Durchführung des BEM erfordert Zeit und Ressourcen. Es ist nicht immer einfach, alle Beteiligten einzubinden.

3. Akzeptanz: Nicht alle Beschäftigten sind bereit, am BEM teilzunehmen. Manche empfinden es als Eingriff in ihre Privatsphäre. Andere Beschäftigte versuchen das Verfahren hinauszuzögern, vertrösten den Arbeitgeber, lassen Termine immer wieder verschieben.


„Segen“: Die Vorteile

1. Ist der Prozess und die Dokumentation einmal aufgesetzt, lässt sich zumindest die Einleitung des Verfahrens standardisieren.

2. Gesundheit und Leistungsfähigkeit: Ein erfolgreiches BEM soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten fördern. Fehlzeiten sollen reduziert werden, und die Personalkosten sollen sinken.

3. Im Besten Fall kann es zu einer realistischen Einschätzung auf beiden Seiten führen, ob und wie das Arbeitverhältnis sinnvoll weiter gestaltet werden kann.


Melden Sie sich gern bei mir, wenn Sie Unterstützung bei dem Erstellen der Dokumentation benötigen oder Fragen zum Ablauf des Verfahrens haben, wie sich die 42 berechnen und wie Sie Gespräche am besten gestalten.

Foto(s): Inhaltsnachweise Mit KI erstellt ∙ 12. März 2024 um 8:10 PM

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Uta Behrens

Beiträge zum Thema