Betrug durch angebliche Financial Action Taskforce (FATF)? Auszahlung und Erfahrungen?

  • 9 Minuten Lesezeit
Financial Action Taskforce FATF Betrug

Aktuell vertrete ich einen Mandanten, der einem Betrug zum Opfer gefallen ist. Hierbei täuschten die Anlagebetrüger vor, für die Financial Action Taskforce (FATF) tätig zu sein. Die Erfahrungen zeigen, dass selbst nach einem Anlagebetrug seitens der Täter erneut versucht wird, die bereits "ausgenommenen Betrugsopfer" nochmals zu schädigen.

Update vom 20.04.2024: Durchschlagender Ermittlungserfolg gegen Anlagebetrug! 

Vor dem Landgericht Göttingen wurden jetzt drei Täter zu langen Haftstrafen verurteilt. Diese drei Scammer hatten unseriöse Trading-Plattformen betrieben und unschuldige Menschen um mehr als 20 Millionen Euro "erleichtert". 

Jetzt müssen die perfiden Abzocker endlich in den Knast - Gott sei Dank! Siehe unter diesem Link. Den betroffenen Investoren fällt ein Stein vom Herzen.

Erst vor kurzem hatte die Zentralstelle Cybercrime aus Bayern siebenstellige Vermögenswerte von betrügerischen Brokern beschlagnahmt. Auf diesem Wege konnte das verloren geglaubte Geld zu den Betrugsopfern zurückgebracht werden. Hier ist der Link mit weiteren Informationen. 

Wir sehen dadurch, dass wir mit genügend Druck gegen die Finanzkriminellen vorgehen können. Wer sich vor dem Hintergrund dieser massiven Ermittlungserfolge nicht endlich wehrt, ist selbst schuld!

Über meine Website

anlagebetrug.de

informiere ich zu betrügerischen Brokern und unseriösen Trading-Plattformen. Der unten geschilderte Fall ist eine Besonderheit, da hier bereits ein Trading-Betrug vorlag, und im "Nachgang" eine Amtsanmaßung hinsichtlich der Financial Action Taskforce (FATF) stattgefunden hatte. Der Betrug artete daher aus und für meinen Mandanten ergab sich ein noch größerer Vermögensschaden.

Betroffene von Anlagebetrug oder ähnlichen Betrugsmaschen können sich unverbindlich bei mir melden. Schildern Sie mir gern, was zwischen Ihnen und dem Broker oder der Trading-Plattform vorgefallen ist. Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem speziellen Einzelfall.

  1. Betrug durch Financial Action Taskforce (FATF)? 
  2. Vorsicht vor gefälschten Urkunden und Behördensiegeln.
  3. Erfahrungen mit der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) sind äußerst negativ.
  4. Auszahlung erfolgte nicht, Totalverlust kann eintreten.

Vorgeschichte zum Betrug durch die angebliche Financial Action Taskforce (FATF)!

Im September 2019 wurde meine Mandantschaft auf vermeintliche Anlagemöglichkeiten bei der Firma „Olympia Markets“ (www.olympiamarkets.net) aufmerksam. In einem Erstkontakt mit dem vermeintlichen Broker, Herrn Maxim Rostoff, erstellte besagter Herr Rostoff meiner Mandantschaft ein persönliches Handelskonto auf www.kriptomat.io. Hier war von einer Financial Action Taskforce (FATF) noch gar keine Rede.

Am 05.10.2019 tätigte meine Mandantschaft die erforderliche Ersteinzahlung in Höhe von 250,00 EUR per Kreditkartenzahlung über die Webseite der Tatverdächtigen. Nach vermeintlich erzielten Gewinnen auf dem Handelskonto meiner Mandantschaft tätigte diese am 17.10.2019 zwei weitere Investitionen in Höhe von insgesamt 10.200,00 EUR. 

Hierfür erwarb meine Mandantschaft über die Webseite www.kriptomat.io in zwei Fällen die Kryptowährung Bitcoin (BTC) und transferierte die gesamte Summe anschließend an eine externe Wallet der Tatverdächtigen. Dieser Vorgang sollte als Einzahlungsmethode auf die Handelsplattform der Tatverdächtigen dienen (siehe Bitcoin Betrug anzeigen).

Nach der letzten Einzahlung im Januar 2020 forderte meine Mandantschaft eine Auszahlung des gesamten Guthabens an. Dieser Forderung kamen die Tatverdächtigen jedoch nicht nach und lehnten eine Auszahlung ab. Der Kontakt brach in der Folge ab und es vergang eine lange Zeit, bis meine Mandantschaft mit der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) konfrontiert wurde. Im Laufe des Jahres 2021 erhielt meine Mandantschaft schließlich die Mitteilung, dass das gesamte Kapital in einen Verlust ging (zum Ausmaß solcher Betrugsmaschen vgl. Anlagebetrug Warnliste aus 2023).

Dann dubiose Erfahrungen mit angeblicher Financial Action Taskforce (FATF)!

Im August 2022 erhielt meine Mandantschaft einen Anruf von Frau „Daisy Engel“. Frau Engel gab an, „im Kampf gegen Betrüger und Geldwäsche“ für die Financial Action Taskforce, kurz FATF, tätig zu sein. Frau Engel gab an, dass die Mittel meiner Mandantschaft aus den vorangegangenen Investitionen gesichert wurden und meine Mandantschaft diese nun erhalten könne. 

Über die Software „AnyDesk“ zeigte Frau Engel meiner Mandantschaft die vermeintliche Wertsteigerung in Höhe von rund 40.000,00 EUR. Meine Mandantschaft wurde aufgefordert, für eine Auszahlung der Mittel eine Zahlung in Höhe der Wertsteigerung an die angebliche Financial Action Taskforce (FATF) zu leisten. Diese würde dem Auszahlungsbetrag wieder zugeführt werden (siehe Anlagebetrug mit Bitcoin und Kryptowährungen).

Meine Mandantschaft zahlte schließlich den geforderten Betrag in Höhe von 40.000,00 EUR. Hierfür zahlte meine Mandantschaft die entsprechende Summe per Banküberweisung auf das persönliche Handelskonto bei www.coinbase.com ein, erwarb – auf Geheiß der Tatverdächtigen – mit dem eingezahlten Guthaben die Kryptowährung Bitcoin (BTC) und transferierte diese im Anschluss an die Tatverdächtigen der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF). Für diese Zahlung erhielt meine Mandantschaft ein Zertifikat. Mehr Informationen zum Krypto Betrug:

Kam es zur Auszahlung durch die angebliche Financial Action Taskforce (FATF)?

Nach erfolgreicher Zahlung der genannten 40.000,00 EUR informierte Frau Engel meine Mandantschaft, dass in der Vergangenheit zwei Einzahlungen an „Olympia Markets“ getätigt wurden. Daher müsse meine Mandantschaft auch den „zweiten Betrag freischalten“. Meine Mandantschaft beschwerte sich bei Frau Engel, welche die Angelegenheit daraufhin an Frau Milla Mann, ebenfalls eine vermeintliche Mitarbeiterin der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) übergab.

Frau Mann teilte mit, dass „der zweite Betrag ausgelöst werden“ müsse, um „den Verdacht der Geldwäsche zu beheben“. Schließlich zahlte meine Mandantschaft erneut die geforderte Summe in Höhe von 40.000,00 EUR an die Tatverdächtigen der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF). Auch diese Zahlung wurde ebenfalls über das Handelskonto meiner Mandantschaft auf www.coinbase.com an die Tatverdächtigen transferiert.

Auch nach der erneuten Zahlung meiner Mandantschaft konnte die Auszahlung nicht durchgeführt werden. Die Tatverdächten teilten meiner Mandantschaft mit, dass das gesamte Guthaben nun auf www.coinbase.com „sicher angelegt“ sei. Für eine Auszahlung an meine Mandantschaft sei jedoch eine dritte Zahlung in Höhe von 40.000,00 EUR an die angebliche Financial Action Taskforce (FATF) erforderlich. Auch dieser Aufforderung kam meine Mandantschaft nach (siehe Anlagebetrug was tun?). Wie zuvor lief die Zahlung an die Tatverdächtigen über das Handelskonto meiner Mandantschaft auf www.coinbase.com. 

Betrug durch vorgetäuschte Financial Action Taskforce (FATF) nahm seinen Lauf!

Frau Mann teilte meiner Mandantschaft im Anschluss mit, dass diese nun „alles getan“ hätte und übergab den Sachverhalt an den vermeintlichen Mitarbeiter von www.coinbase.com, Herrn Marco Meyer. Herr Meyer versicherte meiner Mandantschaft, dass das Geld nun durch die angebliche Financial Action Taskforce (FATF) „sauber“ sei und unmittelbar vor der Auszahlung an meine Mandantschaft stehe. 

Herr Meyer gab an, dass „Neukunden“ bei Coinbase jedoch 50% des eingezahlten Geldes „in die Hand nehmen müssten“, um die gesamte Summe zur Auszahlung bringen zu können. Meine Mandantschaft ließ sich schließlich überreden, die geforderten 60.000,00 EUR zu zahlen. Die Zahlung an die Tatverdächtigen der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) lief über den bereits geschilderten Zahlungsweg.

Nach dieser Zahlung erkundigte sich meine Mandantschaft bei Herrn Meyer nach dem Stand der Auszahlung. Herr Meyer teilte mit, dass meine Mandantschaft nun ein Guthaben in Höhe von 180.000,00 EUR hätte. Allerdings hätte meine Mandantschaft bei der letzten Zahlung die Gebühren „nicht beachtet“, welche von den eingezahlten 60.000,00 EUR abgegangen wären. Hierbei handelte es sich um 1.200,00 EUR. Meine Mandantschaft müsse daher nun eine erneute Zahlung in Höhe der bereits erwähnten 50% leisten (mein Mandant hätte bereits den Anlagebetrug anzeigen sollen, doch den Betrug konnte er durch geschickte Täuschung noch nicht erkennen).

Erfahrungen immer schlechter, schließlich keine Auszahlung durch angebliche Financial Action Taskforce (FATF)!

Unter Druck zahlte meine Mandantschaft die schließlich die Summe in Höhe von 100.000,00 EUR, um eine Auszahlung der Gesamtsumme zu erwirken. Da die Einzahlung auf das persönliche Handelskonto auf www.coinbase.com mehrfach abgelehnt wurde, leiteten die meine Mandantschaft an, die Einzahlung an www.binance.com zu richten. 

Die Tatverdächtigen gaben an, die eingezahlte Summe für meine Mandantschaft an das Handelskonto auf www.coinbase.com zu transferieren. Meiner Mandantschaft liegen über diese Aktivitäten der Tatverdächtigen von der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) jedoch keine Nachweise vor.

Da meine Mandantschaft durch diesen Prozess eine vermeintliche Frist nicht eingehalten haben soll, forderten die Tatverdächtigen nun eine erneute Zahlung meiner Mandantschaft in Höhe von 50.000,00 EUR, um die Auszahlung freizugeben. Diese Zahlung lehnte meine Mandantschaft schließlich ab. Zu einer Auszahlung von der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) an meine Mandantschaft kam es seither nicht. Meine Mandantschaft wendete sich schließlich an mich, um sich Hilfe bei Anlagebetrug einzuholen. 

Neu: Scammer nutzen künstliche Intelligenz!

Betrüger nutzen zunehmend fortschrittliche Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmethoden zu verfeinern. Besonders auffällig ist dies in der Gestaltung und Kommunikation. 

Sie verwenden KI, um täuschend echte Grafiken und Designs zu erzeugen. Damit erstellen sie überzeugende Webseiten und gefälschte Dokumente, die das Vertrauen der Opfer gewinnen sollen. Zusätzlich setzen sie hochentwickelte Chatbots ein. Diese Bots sind so programmiert, dass sie auf Fragen sofort und glaubwürdig antworten. 

Ihre menschenähnliche Art der Kommunikation täuscht die Opfer wirkungsvoll. Mit diesen Technologien erreichen die Betrüger schnell und mit wenig Aufwand eine große Zahl von Menschen. Dadurch wächst das Risiko und die Reichweite ihrer Betrugsversuche erheblich.

Geldwaesche Betrugsmasche

BKA veröffentlicht Bericht zu Cybercrime

Unerfahrene Anleger sind in den letzten Jahren verstärkt geschädigt worden. Das BKA schätzt den jährlichen Schaden auf mehrere Millionen Euro. Die Strafverfolgungsbehörden verbessern ihre Ermittlungsmethoden, um Kriminelle zu fassen. 

In seinem Cybercrime-Lagebericht 2021 berichtet das BKA von einer Aufklärungsquote von 30 Prozent, was für Betrug im Online-Bereich hoch ist. Kriminelle nutzen das Internet, um anonym zu bleiben. Ausländische Betrüger machen die Strafverfolgung schwer. Doch auch bei international vernetztem Betrug haben die Ermittler Erfolg (siehe auch Broker zahlt nicht aus).

Die österreichische Bundespolizei berichtet über Anlagebetrug und Verhaftungen. Gezielte Ermittlungen haben den österreichischen Strafverfolgungsbehörden geholfen, Geldwäsche und Trading-Betrugzu bekämpfen. All dies ist möglich, wenn sich Betrugsopfer schnell melden und rechtliche Schritte einleiten. 

Kostenfreie Ersteinschätzung zu angeblichem Schreiben der angeblichen Financial Action Taskforce (FATF) einholen!

Finden Sie sich in der obigen Fallschilderung zur vorgetäuschten Maßnahme der Financial Action Taskforce (FATF) wieder? Sind Ihre Erfahrungen womöglich deckungsgleich? Dann sollten Sie sofort reagieren.

Denn zu einer Auszahlung wie versprochen kommt es vermutlich nicht, ohne anwaltlichen Druck aufzubauen. Die Täter müssen am besten sofort und rigoros verfolgt werden. Es handelt sich bei der oben mitgeteilten Konstellation um einen Betrug, der sich an einen bereits vollzogenen, vorherigen Anlagebetrug anschloss.

Über meine Website

anlagebetrug.de

biete ich betroffenen einer Betrugsmasche oder ähnlichen Konstellationen eine unverbindliche Rückmeldung an. Sie können mir Ihren konkreten Einzelfall schildern und Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt.

Abschließende Hinweise für Sie!

  1. Keine Zahlungen an die angebliche Financial Action Taskforce (FATF) leisten! Die Täter geben lediglich vor, behördlich zu agieren. Es handelt sich um hochprofessionelle Anlagebetrüger.
  2. Glauben Sie keinen "Dokumenten von der Blockchain" oder ähnlichen Schreiben, die Sie nach einem Anlagebetrug zu einer Einzahlung bewegen wollen. Betrügerische Broker fälschen solche Unterlagen im großen Stile, um weitere Vermögensschäden zu verursachen.
  3. Rechtsanwalt einschalten, wenn Sie sich nicht sicher sind. Ihr Anwalt wird den Einzelfall prüfen und die notwendigen Schritte für Sie einleiten.
Financial Action Taskforce FATF Erfahrungen Auszahlung
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann (Krypto Betrug Anwalt)


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