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Bewertung auf kununu löschen!

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Kununu ist Deutschlands größtes Portal für Arbeitgeberbewertungen, auf dem Arbeitnehmer ihre Erfahrungen teilen können. Diese Bewertungen haben einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens und können sogar Umsatzeinbußen verursachen, falls sie negativ ausfallen. Daher stellt sich für betroffene Unternehmen oft die Frage, ob und wie man gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorgehen kann. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob eine Bewertung als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung einzustufen ist, wobei Meinungsäußerungen in der Regel unter den Schutz des Artikels 5 Grundgesetz fallen. Jedoch können unrechtmäßige Bewertungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen oder reine Schmähkritik darstellen, von der Plattform entfernt werden, nachdem sie gemeldet und geprüft wurden. Für den rechtlichen Weg, insbesondere bei schwierigen Abgrenzungen und der Durchsetzung von Löschansprüchen, empfiehlt es sich, einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt zurate zu ziehen, der die Sachlage prüfen und gegebenenfalls die Entfernung der Bewertung erwirken kann.

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Bei kununu handelt es sich um das größte Portal in Deutschland für Arbeitgeberbewertungen. Dies wissen auch Arbeitgeber und versuchen sich möglichst positiv auf kununu zu präsentieren. 

Doch bereits einige wenige negative Bewertungen können das Gesamtbild eines Arbeitgebers vom Positiven ins Negative umwandeln. So können negative Bewertungen auf Bewertungsportalen wie kununu enorme Folgen für ein Unternehmen haben. 

Angefangen bei Problemen für Personaler, neue Mitarbeiter zu finden, bis hin zu Umsatzeinbußen. Die Gründe, die für ein Vorgehen gegen negative Bewertungen sprechen, sind vielfältig.

Betroffene fragen sich daher zu Recht, wie und ob sich negative Beiträge löschen lassen. Wie genau kununu funktioniert und wie genau sich einzelne Bewertungen löschen lassen, möchten wir Ihnen daher im folgenden Beitrag aufzeigen. 

Bewertungen auf Kununu!

Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. 

Auch stellt die Plattform eine wichtige Anlaufstelle für Arbeitssuchende dar, die sich anhand der abgegebenen Bewertungen einen ersten Eindruck von potentiellen Arbeitgebern verschaffen wollen. 

Nutzer können Bewertungen in verschiedenen Kategorien abgeben, wobei eine solche Bewertung aus einer Vergabe von Punkten, oder einem Text bestehen kann. Problematisch sind vor allem solche Bewertungen, die von frustrierten Arbeitnehmern verfasst werden und mitunter eher fragwürdigen Inhalts sind.

Wann lässt sich eine Bewertung löschen?

Bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Bewertung, sollten sich Betroffene nicht scheuen, gegen diese vorzugehen. Grundsätzlich gilt es festzustellen, ob eine Bewertung von der Meinungsfreiheit geschützt ist oder nicht. 

Diese Prüfung hat unabhängig von der Art des Bewertungsportals stattzufinden. Es ist also zunächst egal, um welche Art Bewertungsportal es sich handelt. Entscheidend ist, ob die jeweilige Bewertung vom Schutzbereich des Art. 5 Grundgesetz (GG) erfasst wird. 

„Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist.

Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit gab sie der Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin statt, die sich gegen eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung gewandt hatte.“

Jedoch lässt es sich nicht immer ohne Weiteres feststellen, ob nun tatsächlich eine Meinungsäußerung vorliegt oder nicht. Häufig muss genauer geprüft werden, ob es sich nicht auch um eine Tatsachenbehauptung handeln könnte.

Was die Rechtsprechung zum Thema Kununu löschen sagt!

„Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtzusammenhang dieser Äußerung an. 

Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht. Anders als bei Meinungen im engeren Sinne, bei denen insbesondere im öffentlichen Meinungskampf im Rahmen der regelmäßig vorzunehmenden Abwägung eine Vermutung zugunsten der freien Rede gilt, gilt dies für Tatsachenbehauptungen nicht in gleicher Weise. 

Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind deshalb auch dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird, mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind.“

Konnte nun festgestellt werden, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung handelt, kann ein etwaiger Anspruch auf Löschung geprüft werden. Einer Abgrenzung bedarf es hingegen nicht, wenn es sich bei der Bewertung um eine Beleidigung oder eine Schmähkritik handelt.

Wichtige Hinweise aus dem Urteil zum Löschen von negativen Einträgen bei Kununu!

„Zu beachten ist hierbei indes, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist. 

Einen Sonderfall bilden hingegen herabsetzenden Äußerungen, die sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen. Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird. Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden.“

„Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik von Verfassung wegen eng zu verstehen. Auch eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. 

Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern – jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik – die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt. 

Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben.“

Negative Bewertung liegt vor und nun?

Wurde festgestellt, dass es sich bei der in Frage stehenden Bewertung um eine negative und unzulässige Bewertung handelt, kann gegen diese vorgegangen werden. 

Zunächst muss die jeweilige Bewertung gemeldet werden, um diese von kununu überprüfen zu lassen. Durch das Aufzeigen eines etwaigen Verstoßes gegen das Gesetz oder gegen die eigenen Richtlinien steht kununu in der Pflicht, die jeweilige Bewertung zu überprüfen. 

Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich bezüglicher dieser Pflichten bereits in einem Urteil, welches das Bewertungsportal Jameda betrifft, welches aber auf kununu übertragen werden kann, wie folgt:

„Kann bei der Bestimmung des der Beklagten zumutbaren Prüfungsaufwandes nicht außer Betracht bleiben, dass der Betrieb eines Ärztebewertungsportals im Vergleich zu anderen Portalen, insbesondere Nachrichtenportalen, schon von vornherein ein gesteigertes Risiko für Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit sich bringt. (…) 

Im Streitfall hätte die Beklagte die Beanstandung (…) es dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten müssen. Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und -zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend – soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt – zu übermitteln. 

Die bloße Bitte der Beklagten, „die Behandlung in mindestens zwei Sätzen [zu] umschreiben und den Behandlungszeitraum [zu] nennen”, reicht hierfür nicht. In jedem Falle hätte die Beklagte dem Kläger diejenigen Informationen und Unterlagen über den behaupteten Behandlungskontakt weiterleiten müssen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre. Auch dies hat sie nicht getan. 

So erschließt sich etwa nicht, warum die Beklagte dem Kläger den sich aus der Stellungnahme des Bewertenden ersichtlichen Behandlungszeitraum nicht mitgeteilt hat. Sollte dies deshalb nicht erfolgt sein, weil zu befürchten war, dass der Kläger den Bewertenden aufgrund des mitgeteilten Behandlungszeitraums identifizieren kann, hätte die Beklagte ein größeres Zeitfenster wählen können. Dass diese Information für den Kläger von vornherein in Bezug auf eine substantiierte „Replik” offensichtlich nicht hilfreich gewesen wäre, kann nicht angenommen werden. 

So kann etwa nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der behauptete Behandlungszeitraum in die Zeit einer – beispielsweise – urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheit des Klägers fiel, der Kläger mit dieser Information den behaupteten Behandlungskontakt also hätte widerlegen können.“

Nachdem kununu die in Frage stehende Bewertung überprüft hat, wird diese, sollte sie tatsächlich rechtswidrig sein, von kununu gelöscht.

Darum sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden!

Um gegen negative Bewertungen vorgehen zu können, sollten Sie einen Rechtsanwalt für das IT-Recht einschalten. Dieser kann prüfen, ob es sich tatsächlich um eine unzulässige Bewertung handelt und kann diese, wenn dies der Fall ist für Sie löschen lassen.

Unsere Kanzlei ist auf das IT-Recht spezialisiert und verfügt daher über das nötige Know-how, um sie vor negativen Bewertungen zu schützen. 

Auf Ihren Wunsch hin überprüfen wir für Sie Bewertungen und werden Ihnen mitteilen, ob diese rechtlich zulässig sind oder nicht. Sollte es sich bei der jeweiligen Bewertung um eine unzulässige Bewertung handeln, werden wir für Sie die Löschung erwirken.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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