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BGH bestätigt Verurteilung eines Fußballfans wegen versuchten Mordes

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss vom 28.04.2016, Aktenzeichen: 4 StR 88/16, die Verurteilung eines 24-jährigen Fußballfans wegen versuchten Mordes bestätigt, seine Revision zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth bestätigt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts befand sich der Angeklagte im August 2014 anlässlich des Fußballderbys zwischen Fürth und Nürnberg zusammen mit anderen Fußballfans in einer U-Bahn nach Fürth. Auf der Fahrt warf er einen zuvor entleerten Feuerlöscher aus einem zuvor entglasten Zugfenster in Richtung der Frontscheibe eines entgegenkommenden Zugs, um die Scheibe zu beschädigen. Dabei nahm er nach Ansicht des Landgerichts billigend in Kauf, dass der Feuerlöscher die Frontscheibe des entgegenkommenden Zugs durchschlagen und die unmittelbar dahinter sitzende – von dem Angriff völlig überraschte – Zugführerin tödliche Verletzungen davontragen würde.

Dies blieb jedoch dank der guten Verglasung glücklicherweise aus. Die Zugführerin wurde lediglich durch Glassplitter leicht verletzt.

In dieser Tat sah die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe sowie wegen eines weiteren Falls der gemeinschädlichen Sachbeschädigung.

Der Angeklagte wurde daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt.

Seine dagegen eingelegte Revision wurde nun durch den Bundesgerichtshof verworfen, sodass das Urteil nunmehr rechtskräftig ist.


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