Blue GmbH aus Kleve – Google Premium Vertrag am Telefon wirksam? Widerruf möglich?

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Die Blue GmbH aus Kleve ruft seit Jahren ungefragt Gewerbetreibende an. Ziel des Anrufs ist der Abschluss eines kostenpflichtigen „Google Premium Vertrages“, wodurch die Auffindbarkeit im Internet verbessert werden soll. Da ich schon zahlreiche Mandanten gegen die Blue GmbH vertreten habe, finden Sie hier einige Hinweise, was Sie beachten sollten, wenn Sie ebenfalls von der Blue GmbH angerufen wurden und kurz darauf eine Rechnung erhalten haben.

Anruf der Blue GmbH – Vertrag am Telefon?

Die Blue GmbH ruft in der Regel ungefragt Unternehmen aus verschiedenen Branchen an und erklärt, sie sei zertifizierter Goolge Partner. Um die Auffindbarkeit im Internet zu verbessern, wird einem ein „optimierter Google-Business-Eintrag“ und zum Teil auch eine Google-Adwords-Kampagne empfohlen. Oft wird dafür auch ein „einmaliger Rabatt“ gewährt. Sofern man seine Zustimmung erteilt, wird der zweite Teil des Gespräches auf Tonband aufgezeichnet und das (angeblich) bereits zuvor Vereinbarte verlesen.

Rechnung der Blue GmbH für Google Premium Vertrag

Kurze Zeit später folgt eine Rechnung der Blue GmbH für einen „Google Premium Vertrag (Business Platzierung)“. Darin wird z. B. ein „Premium Google Auffindbarkeits-Paket“ in Rechnung gestellt, welches u.a. einen Google Business Eintragsservice, Google my Business Reputationsmanagement und Google Ads Setup beinhalten soll.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Immer wieder melden sich Unternehmen bei mir, die eine derartige Rechnung der Blue GmbH erhalten haben und nach Möglichkeiten fragen, dagegen vorzugehen. Was viele jedoch nicht wissen: Anders als Verbrauchern, steht Unternehmern kein gesetzliches Widerrufsrecht zur Seite, mit dem am Telefon geschlossene Verträge in der Regel ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können. Dies bedeutet aber nicht, dass es keine Möglichkeiten gibt, sich gegen die Rechnung der Blue GmbH zu wehren.

Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - Klage der Blue GmbH abgewiesen

Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnung der Blue GmbH ist, dass am Telefon überhaupt ein wirksamer Vertrag mit der Blue GmbH zu Stande gekommen ist. Genau dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Fall gegen einen meiner Mandanten verneint (25 C 220/20, Urt. v. 10.05.2021). Das Gericht stellt dazu fest, dass der angebliche Vertrag nicht hinreichend bestimmt worden ist. Dazu führt das Gericht aus: 

Auf dem Tonträgermitschnitt ist lediglich der zweite Teil des Telefongespräches vom (...) dokumentiert worden. Dieser genügt den Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Leistungsbeschreibung nicht. Aus dem Gesprächsmitschnitt geht zwar eine mögliche vorangegangene Einigung bezüglich der Vertragslaufzeit, der Höhe des Entgelts sowie der Vertragspartner hervor. Allerdings ist die Formulierung bezüglich des konkreten Vertragsinhalts sehr vage. Unklar bleibt, was unter der Mitführung eines „optimierten Google Business Eintrags" sowie einer „Google Ads Einrichtung" zu verstehen ist und in welchem Umfang die Klägerin welche konkreten Suchoptimierungsmaßnahmen schuldet.“

Die Argumentation des Gerichts ist richtig und schlüssig. An keiner Stelle war auf der Tonbandaufnahme zu hören, was die Blue GmbH konkret schuldet. Insbesondere blieb fraglich, was genau ein optimierter Google Business-Eintrag überhaupt sein soll. Die Klage wurde im Ergebnis abgewiesen und die Blue GmbH muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hat das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 25.11.2021 zurückgewiesen (2 S 17/21).

Rechtsanwalt gegen die Blue GmbH beauftragen

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin zeigt, dass es Fallgestaltungen gibt, in denen man sich erfolgreich gegen die Rechnungen und Mahnungen der Blue GmbH wehren kann. Wenn Ihr Unternehmen ebenfalls eine Rechnung der Blue GmbH erhalten hat, können Sie mir gern hier eine unverbindliche Nachricht schreiben. Ich habe schon zahlreichen Betroffenen geholfen, die Probleme mit der Blue GmbH hatten.

Foto(s): @iStock.com/tboehner

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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