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Blumenkauf zum Valentinstag

  • 1 Minuten Lesezeit
Katharina Kästel anwalt.de-Redaktion
  • Am 14. Februar wird der Valentinstag, der Tag der Liebe und der Liebenden, in vielen Ländern weltweit begangen.
  • Der italienische Bischof Valentin von Terni, der im 3. Jahrhundert n. Chr. lebte, gilt als der Patron der Liebenden. Der heilige Valentin soll der Namensgeber für den Valentinstag sein.
  • Auch wenn der Valentinstag kein kirchlicher Feiertag ist, hat er eine jahrhundertelange Tradition.
  • An diesem Tag machen sich verliebte Paare kleine Geschenke, beispielsweise in Form von Pralinen oder auch Blumen. Besonders beliebt sind rote Rosen.

Gibt es ein Widerrufsrecht für Blumensträuße?

Werden Blumen per E-Mail, Telefon oder online bestellt, müssen wichtige Ausnahmeregelungen beachtet werden. Grundsätzlich haben Verbraucher gemäß § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei diesen sogenannten Fernabsatzverträgen ein spezielles Widerrufsrecht. Das heißt, sie können den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne dabei Gründe nennen zu müssen.

Mittels dieses Widerrufsrechts kann in der Regel jeder Kauf rückgängig gemacht werden. Dennoch gibt es einige Ausnahmen, die in § 312g Abs. 2 BGB geregelt sind. Zu diesen Ausnahmen zählen unter anderem auch Schnittblumen, die zu den leicht verderblichen Waren zählen (§ 312g Abs. 2 Nr. 2). In diesem Fall besteht ausnahmsweise das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

Augen auf beim Blumenkauf

Verbraucher sollten beim Blumenkauf nicht nur auf Farbe, Duft und Frische achten, sondern ebenso auf soziale und ökologische Aspekte. Häufig stammen die Blumen aus Blumenfarmen, die meist Angestellte zu Niedriglöhnen und unter schlechten Arbeitsbedingungen beschäftigen.

Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, sich insbesondere in Blumenläden oder in Gärtnereien nach dem Herkunftsland der Blumen zu erkundigen. Blumen aus der Region sind besonders umweltschonend, da sie nicht über lange Strecken eingeflogen werden müssen.

Im Handel sind ebenso Blumen mit bestimmten Qualitätssiegeln erhältlich. Soziallabels sind etwa das Fairtrade-Zertifikat. Für biologischen und umweltverträglichen Anbau stehen beispielsweise das Bio-Siegel oder auch das EU-Bio-Logo (Euro-Blatt).

(WEL/KKA)

Foto(s): ©Shutterstock

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