BMW am 31.03.2020 im Abgasskandal verurteilt

  • 1 Minuten Lesezeit

Am 31.03.2020 hat erstmalig ein deutsches Gericht, das Landgericht Düsseldorf  (Az. 7 O 67/19) BMW wegen Verwendung unzulässiger Technik zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt. Betroffen sind 11.700 Fahrzeuge der der BMW 5er- und 7er-Reihe aus den Baujahren 2012 bis 2017.

Das  Gericht beanstandete, dass in dem Fahrzeug ein sogenanntes "Thermofenster" eingebaut sei. BMW hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Die Kammer hatte keine Zweifelgeäußert, dass BMW den Verbraucher sittenwidrig getäuscht und geschädigt hat.

Der Kläger hatte im Mai 2017 ein gebrauchtes Fahrzeug BMW X1 zum Preis von 20.900,00 EUR erworben. BMW wurde zur Rücknahme des Autos und nach Abzug einer Nutzungsentschädigung zur Zahlung von 14.783,77 Euro verurteilt. Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB sah es als gegeben an.

Sind Thermofenster rechtlich zulässig ?

Automobilkonzerne und Juristen seit Jahren hierüber im Streit. Experten verneinen die Zulässigkeit solcher Systeme. Professor Martin Führ, Umweltrechter von der Universität Darmstadt und Gutachter für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag, äußerte sich wie folgt: "Thermofenster ist eine Umschreibung für eine Abschalteinrichtung. In den Rechtsnormen gibt es diesen Begriff nicht, das ist eine Erfindung der Automobilindustrie, um die Abschalteinrichtung zu verschleiern."

Das Landgericht Düsseldorf nahm ausdrücklich Bezug auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19). Eine Abschalteinrichtung ist demnach eindeutig ein Sachmangel. Nach dem Urteil des LG Düsseldorf und dem Beschluss des BGH reicht es, wenn Kläger vor Gericht für die Behauptungen hinreichende Anhaltspunkte vorbringen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen stehen die Zeichen für eine klageweise Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen BMW nun gut.

Er hat seit Beginn des Abgasskandals Hunderte von Klagen und vor den Gerichten persönlich geführt.

Foto(s): copyright AdobeStock

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema