🎄🔥 Brandschaden durch Weihnachtsbaum 🚒🛑

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In einem etwas älteren Fall vor dem Landgericht Oldenburg (Az.: 13 O 3296/10 vom 08.07.2011) stand ein Kläger vor der Herausforderung, die vollständige Deckung eines Brandschadens durch seine Wohngebäude- und Hausratversicherung zu erreichen. Der Schaden entstand durch brennende Kerzen an einem Weihnachtsbaum, ein häufiges und doch oft unterschätztes Risiko in Haushalten.

Dieser Fall ist ein Paradebeispiel dafür, wie schnell alltägliche Situationen zu ernsthaften Schadensfällen führen können. Der Kläger und seine Ehefrau erlebten einen Brand in ihrem Eigenheim, als ein traditionell geschmückter Weihnachtsbaum Feuer fing. Trotz regelmäßiger Bewässerung des Baumes konnte sich das Feuer rasch ausbreiten, was zum nahezu vollständigen Verlust des Hauses und des Hausrats führte.

Die Versicherung argumentierte zunächst mit grober Fahrlässigkeit des Klägers und kürzte die Leistung. Das Gericht jedoch stellte fest, dass das Verhalten des Klägers nicht als grob fahrlässig einzustufen war. Interessant war hierbei die Bewertung der alltäglichen Handlung – dem Anzünden der Kerzen – im Kontext der Weihnachtszeit. Das Gericht erkannte an, dass das Anzünden von Wachskerzen an einem Weihnachtsbaum, selbst 18 Tage nach dessen Aufstellung, in unserer Kultur weit verbreitet und nicht per se als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten ist.

Als Ihr Rechtsanwalt stehe ich bereit, um Sie in ähnlichen Situationen zu unterstützen. Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig eine professionelle Rechtsberatung ist, besonders wenn Versicherungen versuchen, ihre Leistungen aufgrund angeblicher grober Fahrlässigkeit zu reduzieren. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen rechtmäßig zusteht.

Kontaktieren Sie mich, um eine umfassende Bewertung Ihres Falles zu erhalten. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, um Ihre Versicherungsansprüche effektiv durchzusetzen und für Gerechtigkeit in Ihrem Schadensfall zu sorgen. 


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