Brandschutz ist Arbeitgebersache

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Arbeitgeber können sich nicht um alles selbst kümmern, geht es allerdings um geltende Brandschutzvorschriften, muss alles sehr gut durchdacht und vor allem rechtlich abgesichert sein, wenn man Pflichten aus der Hand gibt. Rechtsanwalt Sendler: „Wenn die Firma abbrennt, kann man schlechterdings den Mitarbeiter zur Kasse bitten, weil er eine Brandschutzvorschrift nicht beachtet hat!“


Grundsätzlich ist es erlaubt, Brandschutzangelegenheiten an Mitarbeiter zu delegieren. Dadurch wird der Arbeitgeber aber nicht von der Verantwortung befreit. Im Schadensfall kommt nicht der Mitarbeiter für den Schaden auf, sondern immer der verantwortliche Arbeitgeber. Brandschutz ist immer auch Mitarbeiterschutz. Maßnahmen zum Brandschutz dienen auch der Arbeitssicherheit und dadurch eröffnet sich ein breites Feld von Verantwortungen, denen sich Arbeitgeber nicht entziehen können.


Auf jeden Fall ist es wichtige Unternehmerpflicht, Brandschutzmaßnahmen zu dokumentieren und schriftlich nachzuweisen, dass alle im Rahmen der geltenden Rechtsnormen notwendigen Sicherungsmaßnahmen auch durchgeführt wurden – erst einmal egal von wem.


RA Sendler: „Es reicht z.B.  nicht, eine ausreichend gesicherte Brandschutztür einzusetzen, das Bauteil muss auch ins Konzept eingewoben sein, um im Schadensfall nachweisen zu können, dass keinerlei Fehler gemacht worden sind und jederzeit überprüfbar ist, ob auch die richtige Tür verbaut ist und diese auch regelmäßig kontrolliert wird.“


Die Einführung der neuen Regelungen zum Brandschutz fand erst kürzlich statt.


Berücksichtigt werden müssen aktuell


  • Technischen Regeln für Arbeitsstätten
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Bauordnung
  • Gefahrenstoffverordnungen mit grundlegenden Brandschutzanforderungen


Die damit verbundenen Rechtsnormen beinhalten Anforderungen an den Brandschutz, der in einem übergeordneten Plan dokumentiert werden muss. RA Sendler: „Der Brandschutz stellt eine Teildisziplin des Arbeitsschutzes dar und sollte daher auch von einem Fachanwalt  für Arbeitsrecht auf eben diese arbeitsrechtlichen Komponenten abgecheckt werden!“


Natürlich ist der Arbeitgeber auch für die notwendige Wartung aller Einrichtungen verantwortlich, die dem Brandschutz dienen. Die Verantwortung dafür kann man an Mitarbeiter delegieren oder an externes Personal. Die Vergabe an firmenfremde Experten hat den Vorteil, dass in einem von ihnen zu verantwortenden Schadensfall eine Haftungspflicht eingreift. Rechtsanwalt Sendler empfiehlt daher, für die Wartung von Notaggregaten, Signalanlagen, Feuerlöscheinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, raumlufttechnischen Anlagen und Notschaltern nicht unbedingt Mitarbeiter einzusetzen. Es sei denn, diese haben durch Fortbildungen die entsprechenden Qualifikationen erlangt.


Im Rahmen des Bauordnungsrechts sind Mitarbeiter aber sehr wohl in der Verantwortung: So dürfen Fluchtwege nicht absichtlich oder fahrlässig versperrt werden. RA Sendler: „Über diese Pflichten und Verantwortungen sollten Mitarbeiter aber ausreichend informiert sein und geschult werden.“


Eine ganz besondere Bedeutung kommt hier dem Brandschutzbeauftragten des Unternehmens zu: Auch er ist nicht Herr der Flammen und kann Brände nicht ganz ausschließen, aber ein mit großer Expertise besetzter Posten bedeutet größtmögliche Sicherheit. Allerdings, so RA Sendler: „Die Pflicht, den Kontrolleur zu kontrollieren, bleibt beim Arbeitgeber!“


Sowieso: Normen und Anforderungen wechseln regelmäßig: Werden Dienste, wie z.B. die Kontrolle von Alarmierungssystemen online via Internet kontrolliert, muss die neue Norm DIN EN 50710, die Anforderungen an die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen spezifiziert, beachtet werden. RA Sendler: "Kein Arbeitgeber kann das alles beachten."


Ganz wichtig ist es auch, dass alle eingeleiteten Maßnahmen sorgfältig dokumentiert werden, um bei eventuellen Kontrollen die geeigneten Nachweise zur Hand zu haben.


Der Hamburger Jurist  Ralph Sendler ist bei der Auswahl eines Personal- und Organisationskonzeptes zur größtmöglichen Sicherheit im Unternehmen gern behilflich.




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