Brauche ich einen Anwalt?

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Ich habe ein Schreiben von der Polizei bekommen, eine Anklageschrift vom Gericht oder eine Ladung von der Staatsanwaltschaft, was muss ich tun? Brauche ich jetzt einen Anwalt, respektive einen Strafverteidiger? Um es gleich vorweg zu nehmen, jein, jeder Fall ist anders und bedarf einer individuellen Betrachtung. Das Gesetz geht davon aus, dass in Fällen in denen Untersuchungshaft vollstreckt wird, ein Berufsverbot droht, der Beschuldigte behördlich verwahrt wird (jedenfalls bei Fällen, in denen die Unterbringung länger als 3 Monate andauert), das Verfahren in erster Instanz vor dem Landgericht stattfindet, usw. immer ein Verteidiger mitwirken muss. Darüber hinaus würde ich bei Verhaftungen und Durchsuchungen, sowie vorläufigem Entzug der Fahrerlaubnis auch immer zur sofortigen Konsultation eines Anwalts, am besten eines Strafverteidigers oder eines Fachanwalts für Strafrecht, raten. Es bleiben Fälle übrig, die zum Amtsgericht angeklagt werden oder noch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden. Üblicherweise sind dies Delikte minderer Bedeutung, einfache Körperverletzung, eine Trunkenheitsfahrt, Diebstahl, Unterschlagung, Erschleichen von Leistungen (also Fahren ohne Fahrschein), Beleidigung, etc. pp. Keinesfalls sollten Sie jedoch selbst zur Polizei gehen und versuchen sich zu verteidigen, warten Sie ab, schweigen Sie zunächst. In vielen Fällen kann ein Vorwurf auch von Amts wegen eingestellt werden, sodass Sie dann nichts mehr tun müssen, wenn Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.

In der Folge ein Beispiel: Sie haben im Stadtpark einen Joint geraucht und wurden erwischt. Die Polizei fertigt eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Jetzt kann eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein. Es kann aber auch passieren, dass Sie nichts unternehmen, zu der Anhörung bei der Polizei nicht erscheinen und die Staatsanwaltschaft Ihnen später einen Brief schickt, in welchem steht, dass ausnahmsweise von der Verfolgung dieser Tat abgesehen wird. Sie bräuchten dann nichts weiter zu tun, als diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen, eine weitere Beratung ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die Akte würde beispielsweise an die Verkehrsbehörde weitergereicht werden.

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein komisches Gefühl haben, oder eine Anklageschrift Ihnen zugestellt wird, scheuen Sie sich nicht, einen Profi zu beauftragen! Der Anwalt Ihres Vertrauens, ein sehr guter Strafverteidiger, ein Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Berufserfahrung, wird Sie gegen ein angemessenes Honorar aus der Sache rausboxen und Ihnen helfen!

Ihr Rechtsanwalt Tobias P. Ponath -Fachanwalt für Strafrecht-


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