Bremen – Gewaltschutzverfahren – Anwaltliche Unterstützung

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Häusliche Gewalt ist keine Seltenheit. Auch nach einer Trennung kommt es immer wieder zu Kontaktaufnahmen oder Stalking. Diese Delikte stellen schwere Eingriffe in das Leben des jeweiligen Betroffenen dar. Betroffene haben die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz zu stellen. Häufig ist es empfehlenswert, sich anwaltliche Unterstützung zu holen. 


Was ist eigentlich ein Gewaltschutzverfahren? 

Gewalt bedeutet im Gewaltschutzverfahren nicht nur körperliche Gewalt wie beispielsweise eine Körperverletzung. Auch psychische Gewalt wie Stalking oder eine ständige Kontaktaufnahme über Telefon und Internet stellen Gewalt dar. Dadurch, dass das Gewaltschutzgesetz eine präventive zivilrechtliche Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung darstellt, reicht bereits ein Akt angedrohter Gewalt für die Eröffnung eines Gewaltschutzverfahrens aus.

Wenn Sie Opfer von Gewalt geworden sind, dann haben Sie die Möglichkeit, gegen den Täter im Wege eines einstweiligen Anordnungsverfahren - Gewaltschutzverfahren - vorzugehen. Mit der einstweiligen Anordnung im Gewaltschutzverfahren kann ein befristetes Kontakt- und Näherungsverbot erreicht werden. Sollte es sich um einen Fall der häuslichen Gewalt handeln, dann kann durch das Gewaltschutzverfahren bewirkt werden, dass der Täter die Wohnung nicht mehr betreten darf. 


Wie kann ein Gewaltschutzantrag gestellt werden?

Grundsätzlich können Betroffenen selbst beim Familiengericht – Amtsgericht -einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Je nach Sachverhalt wird das Gericht entweder direkt einen Beschluss erlassen oder zunächst einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.

Auch ein Rechtsanwalt kann für Sie den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Dieser wird dann den Sachverhalt gegenüber dem Gericht schildern und die entsprechenden Nachweise (Chatverläufe, Arztberichte, Fotos etc.) mitübersenden. 


In welchem Zeitraum erhalten Sie eine Entscheidung vom Gericht? 

Das Gericht kann durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung eine vorläufige Regelung treffen. Hierzu muss der Antragsgegner vorab nicht rechtlich angehört werden. In den meisten Fällen entscheiden die Gerichte über den Antrag auf einstweilige Anordnung innerhalb von wenigen Tagen. 


Wird im Gewaltschutzverfahren eine mündliche Verhandlung durchgeführt? 

Aufgrund der Eilbedürftigkeit erfolgt der Erlass einer einstweiligen Anordnung in den meisten Fällen ohne mündliche Verhandlung. Allerdings kann der Antragsgegner die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragen. Hierdurch wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, den Sachverhalt aus seiner Sicht darzustellen. 


Wer muss die Kosten für das Gewaltschutzverfahren tragen? 

Die Kosten des eigenen Rechtsanwalts für das Gewaltschutzverfahren trägt grundsätzlich derjenige, der den Antrag bei Gericht eingereicht hat.  Personen die über nicht ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. So werden die Kosten von der Staatskasse übernommen.



Kontaktieren Sie mich gerne. In einem persönlichen Gespräch kann ich Ihnen alle Ihre Möglichkeiten und das konkrete Vorgehen erklären.


Foto(s): @linusklose

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