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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen „Piraten“

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Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss vom 13.03.2015, Aktenzeichen: 3 StR 527/14, die Verurteilung eines Angeklagten wegen „Piraterie“ an deutschem Chemietanker vor Somalia bestätigt.

Im vorliegenden Fall kam es im Mai 2012 zu einem Überfall somalische Piraten auf einen Chemietanker im Golf von Aden. Die Piraten brachten diesen in ihre Gewalt und hielten die Besatzung für die Dauer von fast acht Monaten auf dem Schiff gefangen. Der 45-jährige Angeklagte wirkte in der Folgezeit daran mit, die Reederei zur Zahlung von fünf Mio. US-Dollar zu erpressen und das Lösegeld sodann unter den Piraten zu verteilen. Erst nachdem die emsländische Reederei 5 Millionen Dollar Lösegeld zahlte, ließen die Piraten das Schiff und seine Besatzung wieder frei

An der Folter von einzelnen Besatzungsmitgliedern war der Angeklagte zwar nicht selbst beteiligt, er nahm die massiven Gewaltanwendungen indes in Kauf, weil er einzig daran interessiert war, ein besonders hohes Lösegeld zu erlangen.

Daraufhin wurde er durch das Landgericht Osnabrück wegen erpresserischen Menschenraubs nach § 239a StGB in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung nach §§ 255, 249, 250 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Eine dagegen durch den Angeklagten eingelegte Revision wurde durch den Bundesgerichtshof verworfen. Nach Ansicht des 3. Strafsenats seien keine Verfahrensfehler oder sachlichrechtliche Beanstandungen gegeben. Das Urteil ist daher rechtskräftig.


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