Bundesgerichtshof verhandelt am 2. Mai zu Sportwetten

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Aktualisierung vom 02.05.2024: Der Verhandlungstermin wurde aufgehoben, weil der Sportwettenanbieter die Revision zurückgenommen hat. Offenbar wollte er hierdurch ein für ihn negatives Urteil vermeiden. Das Urteil des OLG Dresden, mit dem der Sportwettenanbieter zur Erstattung der verlorenen Spieleinsätze verurteilt worden ist, ist durch die Rücknahme der Revision rechtskräftig geworden.


Verurteilung des Sportwettenanbieters erwartet

Der BGH verhandelt am 2. Mai über Ansprüche eines Spielers auf Erstattung von bei Sportwetten erlittenen Verlusten. Da der BGH die Parteien in einem Hinweisbeschluss bereits darauf hingewiesen hat, dass er die Ansprüche des Spielers für begründet halte, ist davon auszugehen, dass er den Sportwettenanbieter dazu verurteilen wird, die Verluste zu ersetzen.

Sportwetten bedürfen nach dem Glücksspielstaatsvertrag einer Erlaubnis der Glücksspielaufsichtsbehörde. Der Sportwettenanbieter hatte zwar eine Erlaubnis beantragt, aber keine Lust, mit dem Geldverdienen zu warten, bis die Erlaubnis erteilt wird. Nun versucht er sich gegen die Erstattungsansprüche der Spieler unter anderem dadurch zu verteidigen, dass er das Verbot von Sportwetten im Glücksspielstaatsvertrag für unwirksam halte, weil es gegen die in Europa herrschende Gewerbe- und Handlungsfreiheit verstoße. Außerdem hätte ihm die Glücksspielaufsichtsbehörde die Erlaubnis viel früher erteilen müssen.

Dies sieht der BGH offensichtlich anders. Das Verbot von Glücksspielen und Sportwetten verstoße nicht gegen die in Europa geltende Gewerbe- und Handlungsfreiheit, weil es durch den damit verfolgten Zweck, Glücksspielsucht und Kriminalität einzudämmen, gerechtfertigt sei. Das Verbot gelte auch, bis die Behörde die Erlaubnis, Sportwetten anbieten zu dürfen, erteilt habe. Die Ansicht des Sportwettenanbieters, er habe schon loslegen dürfen, als er die Erlaubnis beantragt habe, sei unzutreffend. Die Sportwetten seien auch deswegen illegal, weil der Sportwettenanbieter die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene Einsatz-Höchstgrenze von 1.000 Euro nicht eingehalten habe.

Da sich der Jahresumsatz von Sportwetten alleine in Deutschland auf geschätzte 4 Milliarden Euro beläuft, ist zu erwarten, dass das Urteil eine Klagewelle auslöst, die derjenigen im Dieselskandal in Nichts nachstehen wird.

Foto(s): istockphoto.com ID:1394287914

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