Bundesstadt Bonn gewinnt Prozess gegen Volkswagen

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Den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen in 27 VW Diesel-Pkw des Fuhrparks der Stadt Bonn wertete das Landgericht Bonn in dem von uns geführten Verfahren klar als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB, die einen Schadenersatz begründet. 

Der Autokonzern muss der Kommune nun den Kaufpreis der Fahrzeuge zuzüglich deliktischer Zinsen erstatten. Insgesamt wurde VW zu einer Schadenersatzzahlung von rund 469.120 Euro verurteilt. Im Gegenzug muss die Stadt die Fahrzeuge zurückgeben (20.05.2020, Az. 1 O 481/18).

Ursprünglich hatte die Stadt Bonn eine Entschädigung von mehr als 678.000 Euro zuzüglich deliktischer Zinsen verlangt. Dieser Forderung ist das Gericht zum größten Teil nachgekommen. Nicht anerkannt wurden Kosten für Umrüstung und Leasing, die laut Gericht auch bei anderen Fahrzeugen ohnehin angefallen wären, außerdem hat die 1. Zivilkammer vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung von rund 89.000 Euro abgezogen.

Wir sind mit dem Urteil grundsätzlich zufrieden und begrüßen, dass das Landgericht Bonn die Sittenwidrigkeit der Verbrauchertäuschung durch die Abgasmanipulation klar herausgestellt hat. Die Ausgaben für Umrüstung und Leasing als „Ohnehinkosten“ zu betrachten, sehen wir als fraglich an. Erfreulich ist hingegen, dass der Stadt Bonn die deliktischen Zinsen zugesprochen wurden. Das entspricht einigen Entscheidungen, die wir bereits erstritten hatten. Insgesamt zeigt das Verfahren, dass im Abgasskandal nicht nur Privatleute, sondern auch Kommunen geschädigt wurden. Umso unverständlicher ist es aus unserer Sicht, dass nicht mehr Städte und Gemeinden Schadenersatzansprüche durchgesetzt haben, obwohl das Thema seit Jahren virulent ist. Am Ende wird der Steuerzahler in diesen Gebietskörperschaften für den Schaden aufkommen müssen.


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