Bußgeld aus der Schweiz bekommen?

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Im Jahr 2024 wird eine neue Regelung in Kraft treten, die besagt, dass Bußgelder aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt werden können. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in rechtlichen Angelegenheiten zu stärken und sicherzustellen, dass Verkehrssünder nicht ungestraft davonkommen.

Durch diese Regelung werden Bußgelder, die von Schweizer Behörden verhängt wurden, in Deutschland vollstreckt. Dies bedeutet, dass deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz gegen Verkehrsregeln verstoßen haben, nicht mehr einfach davonkommen können, indem sie das Bußgeld ignorieren. Bis dato war dies möglich, wer selten bis gar nicht in die Schweiz fuhr. Bei Dauerbesucher konnte bisher bei Grenzübertritt jederzeit die Geldbuße eingefordert werden. 

Die genauen Einzelheiten und Verfahrensweisen dieser Vollstreckung werden noch festgelegt und kommuniziert. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Länder intensiviert wird, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Diese neue Regelung soll dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass Verkehrssünder angemessen zur Verantwortung gezogen werden. Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer sich bewusst sind, dass Verstöße im Ausland nicht mehr einfach ignoriert werden können.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Information ist und keine rechtliche Beratung darstellt. Bei konkreten Fragen oder individuellen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an uns zu wenden, um eine professionelle Beratung zu erhalten. 


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