Cardsharing-Nutzer, Vorladung zur Polizei | Beschuldigtenvernehmung wegen Computerbetrug

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Auch den Kunden von Cardsharing-Portalen droht Strafverfolgung.

In den vergangenen Jahren wurden durch die Ermittlungsbehörden immer wieder Cardsharing-Anbieter hochgenommen. Nach Auswertung der Massedaten und Kundendaten werden gegen die Kunden der Cardharing-Anbieter Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten bzw. Computerbetrug eingeleitet.

Die Strafbarkeit von Pay-TV-Schwarzsehen / illegale Pay-TV-Zugänge

Pay-TV gratis empfangen mittels sogenannter „Cardsharing-Anbieter“?

Um Pay-TV empfangen und sehen zu können, müssen Sie bei dem jeweiligen Pay-TV-Sender einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Im Internet werben sogenannte Cardsharing-Dienste mit einem Empfang von Pay-TV, ohne dass bei dem Sender ein Abo abgeschlossen werden muss. 

Um die monatlichen Pay-TV-Kosten zu umgehen, wird ein entsprechenden Receiver mit Firmware ausgestattet, um damit die Verschlüsselung des Pay-TV-Anbieters zu umgehen. Beim sogenannten Cardsharing wird der Receiver eines Dritten als Server verwendet. 

Hierbei entschlüsselt der Betreiber eines Cardsharing-Portals über einen Receiver und eine Smartcard des Pay-TV-Anbieters das Kontrollwort, welches zusammen mit dem eigentlichen Fernsehsignal vom Anbieter – an sich allgemein zugänglich, aber verschlüsselt – über das Breitbandnetz oder das Internet verteilt wird. 

Der in der Smartcard generierte Schlüssel wird online geteilt. Auf diesen Server-Receiver greifen die Schwarzseher zu und empfangen so unverschlüsselt Pay TV. Auf diese Weise wird der kostenpflichtige Pay-TV-Vertrag umgangen und ein Cardsharing-Dienst genutzt. 

Der Anbieter eines Cardsharing-Dienstes macht sich in der Regel wegen Computerbetruges, unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen, sowie wegen Beihilfe zum Ausspähen von Daten strafbar. Wer also unbefugt sich oder einem Dritten unter Überwindung der Zugangssicherung Zugang zu Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert waren, macht sich wegen des Ausspähens von Daten strafbar. 

Sie haben als Cardsharing-Nutzer eine Vorladung zur Polizei erhalten?

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, gilt Folgendes: 

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache herum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin und schauen mal, was die so wollen
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen.
  3. Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei. 
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind. 

In jedem Fall aber gilt: Nehmen Sie einen Termin zur Beschuldigtenvernehmung nicht wahr und machen Sie keine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand. Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.


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