Cayenne Diesel – LG Stuttgart legt EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor

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Das Landgericht Stuttgart hat in einem Gerichtsverfahren gegen die Porsche AG beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Vorabentscheidung eines Cayenne Diesel Tiptronic vorzulegen. Der EuGH soll zum Begriff “Abschalteinrichtung” in Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und zu Fragen der Zulässigkeit temperaturabhängiger Emissionsminderungsstrategien nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Stellung nehmen (Beschluss vom 13.03.2020, Az.: 3 O 31/20).

Das LG Stuttgart tendiert dazu, dass die Verwendung von Thermofenstern in Dieselmotoren grundsätzlich unzulässig ist. Ein deliktischer Anspruch gegen die Beklagte steht dann zu, wenn es sich bei der verwendeten temperaturabhängig gesteuerten Abgasrückführung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt (LG Stuttgart v. 13.03.2020, s.o.). Auf die Frage, ob das KBA einen Rückruf angeordnet hat oder nicht, kommt es für die Entscheidung nicht an. Je nach Einordnung der Abschalteinrichtung als zulässig oder unzulässig, hat die Klage keine Aussicht auf Erfolg bzw. ist erfolgreich.

Während nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen insbesondere am LG Stuttgart bisher Gutachten zur Funktionsweise der Thermofenster bei Daimler-Fahrzeugen eingeholt wurden, dürfte auch dies vor der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung fragwürdig sein. Die  Abschalteinrichtung ist eine in der Motorsteuerung installierte Computersoftware, die mit Quellcodes ausgestattet sich auf das Emissionsverhalten auswirkt. Ohne Zugang zu den Quellcodes können die potentiell Geschädigten die Motorsteuerung weder auswerten noch weiter zu deren Mechanismus vortragen (LG Stuttgart v. 13.03.2020, s.o.). Bei der Motorsteuerung handelt es sich um ein Betriebsgeheimnis des Herstellers bzw. seines Zulieferers. Der Geschädigte befinden sich daher regelmäßig in einem Beweisnotstand.

Der Verfasser, Rechtsanwalt Steffgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ist seit Jahren mit mehreren hundert Fällen des Abgasskandals persönlich befasst. Er kennt die örtliche Rechtsprechung vieler Gerichte in Abgas-Fällen persönlich. Das persönliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant sollte Standard sein und nicht durch Onlineportale ersetzt werden.


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