Celsius Network LLC Insolvenzverfahren: Zu den Aussonderungsansprüchen

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Im Rahmen des Insolvenzverfahrenskomplex Celsius Network LLC haben die Insolvenzschuldnerinnen unter dem 16. Aug 2022 beantragt, Teile der seit Juni eingefrorenen Kundenguthaben in die Verfügungsgewalt der betroffenen Gläubiger zurückführen zu dürfen.

Die Insolvenzschuldnerinnen unterscheiden die Kontoformen der betroffenen Vermögenswerte in Custody Program, Withhold Account, Earn Program und Borrow Program. Der Freigabeantrag bezieht sich nur auf Werte, die im Rahmen des Custody Program und in Withhold Accounts gehalten werden. Die Insolvenzschuldnerinnen geben zu, dass die in den Custody Program und Withhold Accounts gehaltenen Werte nicht der Insolvenzmasse unterfallen und ihnen daran keine eigenen Rechte zustehen. Sie räumen ferner ein, bei Geltendmachung eines Aussonderungsanspruchs bezüglich der Custody Program und in Withhold Accounts gehaltenen Werte möglicherweise zu unterliegen.

Die Insolvenzschuldnerinnen führen aus, dass ihnen an in den Earn und Borrow Programs gehaltenen Werten durchaus masserelevante Rechte zustehen können, deren weitere Prüfung und ggfs. Feststellung einer vorzeitigen Auszahlung zu diesem Zeitpunkt entgegenstehen. Sie betrachten daher alle Transfers, in denen Werte von den Earn und Borrow Programs zu den Custody Program und Withhold Accounts innerhalb der dem Insolvenzfall vorhergehenden drei Monate verschoben wurden, als potenziell unrechtmässige Gläubigerbevorzugung, zu deren Rückforderung sie berechtigt sein könnten. Eine vorzeitige Freigabe dieser Werte würde daher das Massevermögen sowie das Verfahren erheblich belasten, zumal Rückforderungsansprüche nach Freigabe dann gerichtlich durchgesetzt werden müssten.

Die Insolvenzschuldnerinnen berufen sich auf den gesetzlichen Freibetrag nach 11 U.S.C. §547(c)(9), wonach die Rückforderung von gläubigerbevorzugenden Leistungen dann unschädlich und wirksam ist, wenn sie in der Summe unter den gesetzlichen Toleranzbetrag fallen, derzeit US$ 7.575,00. Sie beantragen, Vermögenswerte aus dem  Custody Program und den Withhold Accounts bis zu dieser Höhe den betroffenen Kunden in einem Gesamtvolumen von rund US$18 Millionen zur Verfügung stellen zu dürfen.

Die Insolvenzschuldnerinnen geben das Gesamtvolumen der betroffenen Custody Program und Withhold Accounts-Werte mit über US$ 250 Millionen an. Sie weisen ausserdem darauf hin, dass dies nicht die einzigen Leistungen aus diesen Vermögenswerten bleiben dürften, sondern lediglich die gesetzliche Höchstgrenze der zur Zeit dispositiven Verteilungsmasse widerspiegelt. Das Gericht soll über diesen Antrag im Oktober entscheiden.

Bemerkenswert erscheint, dass die Insolvenzschuldnerinnen im Vorfeld ihres Antrages Verhandlungen mit einer Ad Hoc Group of Custodial Account Holders über die Rückgabe von Kundeneinlagen führten. Dieselbe Ad Hoc Group of Custodial Account Holders hatte am 31. August 2022 eine Feststellungsklage gegen die Masse unter dem Aktenzeichen 22-ap-1142 eingereicht, um alle in Kundennamen gehaltenen Werte vorab auszulösen.

Gläubiger können sich zwecks kostenfreier anwaltlicher Beratung registrieren lassen. Schauen Sie bitte nach Absendung Ihrer Daten in Ihr E-Mail-Postfach.

Die Unterlagen zwecks Forderungsanmeldungen in Deutschland bei Nuri und bei Celsius Network in den USA (Nennwert der Forderung) können gesandt werden an

segelken@gmx.net

Es erfolgt dann die Vertretung in den beiden Insolvenzverfahren. Der Schaden besteht in dem Unterschied der Vermögenslagen vor und nach dem Schadenseintritt. 

Robert Rechtsanwälte GbR bieten kostenfreie Beratung unter 01711282315 an. Kontakt: segelken@gmx.net


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