CFS und die richtige Taktik gegenüber der Deutschen Rentenversicherung bei Erwerbsminderungsrente

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie weiter über Ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit CFS informieren.

Wenn eine entsprechende Funktionsbeeinträchtigung bei Ihnen eingetreten ist, sollten Sie möglichst bald einen Antrag auf Gewährung der Erwerbsminderungsrente stellen.

Berücksichtigen Sie hierbei, dass die Rente grundsätzlich erst für den Zeitraum ab der Antragstellung gewährt wird.

Sobald der Antrag gestellt ist, sollten Sie selbst das Verfahren so gestalten, dass dieses möglichst nicht in die Länge gezogen wird.

Hierbei ist es hilfreich, mit dem Antrag sogleich alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Sehen Sie möglichst davon ab, während der laufenden Prüfung neue Unterlagen und ärztliche Berichte nachzureichen.

Das Nachreichen von Unterlagen wird jedes Mal dazu führen, dass die Deutsche Rentenversicherung ein neues Argument hat, noch nicht über den Antrag zu entscheiden, sondern auch diese Unterlagen noch zu bewerten und zu berücksichtigen.

Handelt es sich also nicht um völlig neue medizinische Erkenntnisse, sondern wird nur das bestätigt, was in ärztlichen Berichten ohnehin schon festgestellt ist, reichen Sie diese Unterlagen besser nicht ein.

Wenn die Deutsche Rentenversicherung dann über den Antrag entschieden hat, kann es sein, dass der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird.

Sie müssen dann zwingend innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen, andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.

Sollten Sie die Frist aus besonderen Gründen verpasst haben, hilft gegebenenfalls noch ein Wiedereinsetzungsantrag, welche aber entsprechend zu begründen ist.

Sowohl hierbei, als auch bezüglich weiterer Möglichkeiten, der Rechtskraft durch Fristablauf entgegenzuwirken sollten Sie qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Haben Sie den Widerspruch eingelegt, sollten Sie auch hierbei wieder darauf achten, dass das Verfahren nicht in die Länge gezogen wird.

Auch hier sollten Sie den Widerspruch nur ein einziges Mal und umfassend begründen und danach keine weiteren Unterlagen einreichen, wenn sich aus diesen nicht gänzlich neue medizinische Aspekte ergeben.

Weiteren Kontakt sollten Sie mit der Deutschen Rentenversicherung lediglich dahingehend aufnehmen, dass Sie auf die Zusendung des Widerspruchsbescheids drängen.

Sollte auch der Widerspruchsbescheid Ihren Antrag ablehnen, sollten Sie hiergegen wiederum innerhalb der Frist von einem Monat Klage bei dem für Sie zuständigen Sozialgericht einreichen.

Das Sozialgericht wird sodann den Sachverhalt aufklären und ein unabhängiges und objektives medizinisches Sachverständigengutachten einholen.

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Foto(s): Frank Vormbaum

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