Coineuro Capital – Achtung laut BaFin!

  • 2 Minuten Lesezeit

Anleger sollten vorsichtig bei Anlagen über coineurocapital.co sein.

Zwar wird auf der Homepage der Handelsplattform damit geworben, dass Coineuro Capital sich seit über 20 Jahren für Spitzenleistungen an der Börse engagiert und die Erfolgsbilanz für sich spreche, denn man habe stets hervorragende Ergebnisse geliefert und das Vertrauen der Kunden gewonnen.

Auch wird geschildert, dass Coineuro Capital mit über zwei Jahrzenten unerschütterlichem Engagement als Leuchtturm der Zuverlässigkeit und Expertise in der Welt der Finanzmärkte für Exzellenz steht und man sich seit der Gründung kontinuierlich weiterentwickelt habe und die 20-jährige Erfahrung genutzt habe, um mit Präzision und Voraussicht die Komplexitäten der Handelslandschaft zu navigieren.

Anleger sollen über Coinmetro Capital u.a. Anlagen in Differenzkontrakte (CFD's) auf verschiedene Basiswerte, Forex-Geschäfte und einen Handel in Kryptowährungen tätigen können.

Aber Warnung der BaFin vor Coinmetro Capital

Allerdings warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor den über coineurocapital.co  angeboten Anlagen, wie z. B. CFD's, Kryptowerte und Währungen. Gemäß der Finanzaufsicht würden über die Plattform ohne ihre Genehmigung Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen offeriert.

Weitere Anhaltspunkte für fehlende Seriösität

Laut unseren Recherchen ist die Website coineurocapital.co erst im März 2024 registriert worden. Es ist daher schleierhaft, warum mit Erfahrungen von über 20 Jahren geworben wird.

Auch ein Impressum sucht man auf der Website vergeblich. Nähere Hinweise zu einer Betreibergesellschaft finden sich nicht und es wird nur eine Coinmetro Capital genannt. Mangels Impressum gibt es auch keine näheren Informationen zu verantwortlichen Personen.

Optionen für Anleger von Coinmetro Capital

Wenn z. B. Differenzkontrakte oder Forex-Geschäfte in Deutschland angeboten werden, kann  es sich um einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln. Beim unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann einem Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Wenn Anlegern fälschlicherweise eine 20-jährige Expertise vorgespiegelt wird oder trotz erzielter Gewinne keine Auszahlungen erfolgen sollten, können sich auch andere deliktische Ansprüche ergeben.

Wenn Sie Einzahlungen für Anlagen bei Coinmetro Capital getätigt und Probleme haben, suchen Sie rasch anwaltliche Hilfe. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie gerne zu Ihren Rechten und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 05.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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