Corona-Krise: Schadensersatz für Betriebe

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Viele Branchen haben finanzielle Einbußen aufgrund der zur Bekämpfung der Corona-Krise erlassenen behördlichen Betriebsschließungen erlitten. Selbstständige, Geschäftsinhaber, Geschäftsleute und Einzelhändler kämpfen mit den infolge der Beschränkungen entstandenen wirtschaftlichen Folgen. Zunehmend werden entsprechende Ansprüche gerichtlich geltend gemacht.

Die Einschränkungen der Eigentumsfreiheit als Ausprägung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb können ein mögliches Sonderopfer infolge der Corona-bedingten Betriebsschließungen darstellen, da manche Branchen deutlich stärker betroffen sind als andere.

Gibt es bereits positive Entscheidungen ?

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens gegen eine Corona-Rechtsverordnung in einem obiter dictum festgehalten, dass für Nichtstörer ein Ausgleichsanspruch nach allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Grundsätzen in Betracht käme (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2020, 13 MN 96/20).

Sind dauerhafte Schließungen von Betrieben zulässig ?

Anordnungen von Betriebsschließungen, die bei ihrem Erlass – häufig beim sogenannten Lockdown - rechtmäßig waren, können mit zunehmender Dauer rechtswidrig werden. Grundsätzlich sind  die Rechtsgüter Gesundheit und Leben, die durch die Betriebsschließungen geschützt werden sollen, zwar schwerer als die Rechtsgüter der Wirtschaftsteilnehmer, die durch die Betriebsschließungen beeinträchtigt werden (Art. 12 Abs. 1 GG, u.U. Art. 14 Abs. 1 GG).

Dennoch es handelt sich um schwerste Eingriffe in die letztgenannten Rechtsgüter, die in vielen Fällen die wirtschaftliche Existenz gefährden. Schließungen bestimmter Betriebe dauern bis jetzt an.

Betriebsunterbrechungsversicherungen zahlen nicht

Die erste Amtsanhaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Lockdowns ist nach Information der Stuttgarter Zeitung vom 31.07.2020 anhängig: Die Betreiberin eines Yogastudios möchte wegen der Schließung eine Entschädigung.

Klagen sind insbesondere aus dem Gastronomie- und Hotelgewerbe zu erwarten. Bisher fehlen Entscheidungen von Obergerichten, an denen man sich orientieren kann.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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