Corona Testzentrum: Was ist eine Plausibilitätsprüfung / Vertiefte Prüfung / Anlassbezogene Prüfung durch die KV?

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Betreiber von Corona-Testzentren rechnen Leistungen und Sachkosten mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) des jeweiligen Bundeslandes ab. Die KV ist im Rahmen der Abrechnung gem. § 7a TestV (Bund) verpflichtet Plausibilitätsprüfungen durchzuführen - also zu prüfen ob die vom jeweiligen Corona-Testzentrums Betreiber zur Abrechnung gebrachten Zahlen stimmen bzw. stimmen können. 

Welche Arten von Plausibilitätsprüfungen gibt es? Was ist eine vertiefte Prüfung? 

Ganz grundsätzlich ist die KV verpflichtet bei jeder Abrechnung grob auf Plausibilität zu prüfen. Sie ist aber weitergehend verpflichtet, sogenannte vertiefte Prüfungen durchzuführen. Diese muss die KV stichprobenartig durchführen bzw. dann, wenn Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäße Abrechnungen bestehen. 

Was muss ich als Corona-Testzentrums Betreiber im Rahmen der vertieften Prüfung gegenüber der KV beachten? 

Im Rahmen der vertieften Prüfung wird die Auftrags- und Leistungsdokumentation entweder zu einem bestimmten Stichtag oder für einen gesamten Abrechnungsmonat eingefordert. Diese muss zwingend eingereicht werden; der Betreiber trägt die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungen. 

Welche Risiken bestehen bei einer vertieften Prüfung durch die KV? 

Stichprobenartige Prüfungen kommen nach dem Zufallsprinzip vor. Wird die vertiefte Prüfung hingegen aufgrund von Anhaltspunkten für nicht ordnungsgemäße Abrechnungen durch die KV angeordnet, muss es konkrete und belastbare Hinweise auf nicht ordnungsgemäße Abrechnungen geben. Die Anhaltspunkte müssen substantiiert sein. Es reichen grundsätzlich keine Beschwerden über Hygiene / Art und Weise der Durchführung von Tests oder anonyme Hinweise. Betroffene sollte sich umgehend anwaltlichen Rat holen. 

Weitere Informationen zu Strafbarkeitsrisiken lesen Sie hier. 

Konkret besteht für die Betroffenen das Risiko, am Ende der Prüfung einen ablehnenden Bescheid hinsichtlich seiner Honorarforderung zu bekommen. Sofern das Honorar bereits ausgezahlt wurde, kann ein Rückforderungsbescheid erlassen werden. 

Während der Prüfung werden in der Regel gem. § 7a Abs. 5 S. 1 TestV Zahlungen ausgesetzt. Das stellt für die Betroffenen in aller Regel die akuteste Problematik dar, da Gehälter und Mieten nicht / bzw. nur aus Rücklagen gezahlt werden können und Planungssicherheit fehlt. 


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