Corona: Übernachtungsverbot von VGH Baden –Württemberg am 05.11.2020 zurückgewiesen

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein Eilantrag eines Urlaubers gegen die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof  Baden –Württemberg am 05.11.2020 zurückgewiesen.

Am 15.10.2020 wurde das Beherbergungsverbot vom Verwaltungsgerichtshof  noch als unverhältnismäßig angesehen und einem Eilantrag stattgegeben: Das Beherbergungsverbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 GG ein und sei daher – voraussichtlich - verfassungswidrig. Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden nach Einschätzung der Richter nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander.

Nach Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung mit einem neuen Beherbergungsverbot wurde der Eilantrag eines Reisenden wegen eines stornierten Urlaubs in Heidelberg am 05.11.2020 zurückgewiesen Der Betroffene hatte nach den Appellen der Bundesregierung für einen Verzicht auf Auslandsreisen extra ein Hotelzimmer in der Neckarstadt gebucht, um eine Woche in Heidelberg zu verbringen.

Warum entscheidet das gleiche Gericht in kürzester Zeit unterschiedlich ?

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Christian Steffgen ist die Bewertung in einem Eilantrag nur eine Momentaufnahme. Tage oder Wochen später kann die vom Gericht zu treffende summarische Prüfung wieder anders ausfallen. Möglicherweise hat der Anstieg der offiziellen Infektionszahlen seit dem 15.10.2020 zu einer anderen Gewichtung des Rechtsguts Gesundheit geführt.

Grundsätzlich ist auch zu beachten , dass Gerichte die Infektionslage und Gefährdung auch innerhalb eines Gerichtsgebäudes sehr unterschiedlich bewerten.

Entscheidungen, die heute zu einer Stattgabe führen können nach Tagen wieder anders ausfallen. Grundsätzlich ist bei den einschneidenden Grundrechtsbeschränkungen ständig, unter Umständen täglich erneut zu prüfen, ob diese noch gerechtfertigt werden können.

Die Anwaltskanzlei Steffgen hat sich ua. auf die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen spezialisiert. Betroffene, z.B. aus Gastronomie und dem Hotelgewerbe, können sich in einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch über die rechtlichen Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatz  informieren.

Foto(s): copyright fotolia.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten