Covid-19-Pandemie – Rechtsfragen in Zeiten der Corona-Krise

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Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, die Corona-Krise selbst wie auch die präventiven behördlichen Maßnahmen stellen viele kleinere und mittelständische Unternehmen vor umfangreiche rechtliche Herausforderungen. 

Hier erhalten Sie einen ersten komprimierten Überblick:

Geltung der neuen Gesetze

Am 25. März 2020 hat der Bundestag einstimmig ein "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" verabschiedet, das nach Beschlussfassung durch den Bundesrat (teilweise) rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und am 1. April 2021 wieder außer Kraft treten soll. 

Zivilrecht

Zivilrechtlich wirkt sich das Gesetz direkt auf zahlreiche Vertragsverhältnisse aus. So wurden z. B. Regelungen geschaffen, die Möglichkeiten des Aufschubes für die Erfüllung vertraglicher Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen vorsehen. Darüber hinaus wurden Sonderregelungen u. a. für Verbraucherdarlehensverträge eingeführt. Das Gesetz sieht bereits jetzt die Möglichkeit vor, diese Regelungen auch auf Unternehmenskredite auszuweiten.

Insolvenzrecht

Das Gesetz umfasst  eine vorläufige Anpassung des Insolvenzrechts, wodurch u. a. die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 eingeschränkt wird, die haftungsbewährten Zahlungsverbote für Geschäftsführer gelockert werden, Finanzierungen erleichtert und die Insolvenzanfechtung eingeschränkt werden.

Aktienrecht

Es wurden ebenfalls Sonderregelungen für die Einberufung und Abwicklung der Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften in 2020 geschaffen. Damit haben Aktiengesellschaften zunächst beschränkt auf das Jahr 2020 die Möglichkeit, bis einschließlich Dezember 2020 eine präsenzlose (virtuelle) Hauptversammlung unter erheblichen Erleichterungen durchzuführen.

Arbeitsrecht, Compliance und Datenschutz

Derzeit müssen Unternehmen oft einschneidende Maßnahmen ergreifen, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und das Ansteckungsrisiko in der Belegschaft zu minimieren. Diese Maßnahmen sind in der Regel mit erheblichen Einschränkungen für Mitarbeiter verbunden. Fraglich ist oft, welche Maßnahmen arbeitsrechtlich möglich sind und welche (datenschutz-) rechtlichen Grenzen es gibt.



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