CS Euroreal wird abgewickelt: Schadensersatzklagen für Kunden der Postbank

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Die Abwicklung des CS Euroreal betrifft tausende Anleger - darunter auch viele Kunden, denen die Postbank eine Investition in den offenen Immobilienfonds empfahl. Sie sind wie die anderen Anleger von der 5 Jahre langen Abwicklung des CS Euroreal betroffen, nachdem der Fonds Ende Mai nach einem aufsehenerregenden Probehandelstag aufgelöst wurde. Nach der ersten Auszahlung müssen sich die Anleger jeweils ein halbes Jahr gedulden, um mögliche Verkaufserlöse in Empfang nehmen zu können. Müssen die Kunden der Postbank und der anderen Banken gezwungenermaßen jahrelang auf ihr Geld warten?

Interessengemeinschaft für Ansprüche gegen Credit Suisse

Es gibt Alternativen zur Abwicklung. Ein Verkauf der Anteile des CS Euroreal über die Börse ist weiterhin möglich, allerdings bergen Kursschwankungen Ungewissheiten. Auch wird eine Verkaufsgebühr fällig, die einkalkuliert werden muss. Eine andere Möglichkeit bietet die Beteiligung an einer Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Hier geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger - darunter auch viele Postbank Kunden -  an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Individuelle Schadensersatzklagen

Unabhängig von der Teilnahme an der Interessengemeinschaft kann geprüft werden, ob Anlegern des CS Euroreal individuelle Schadensersatzansprüche zustehen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds und reichte bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht ein. Oft stehen Anlegern Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Beratung der Postbank, Commerzbank oder sonstigen Banken und Sparkassen zu. Es gibt bereits verschiedene Gerichtsurteile, die dies bestätigen. Viele Anleger wünschten eine sichere, jederzeit verfügbare Geldanlage. Wegen der Möglichkeit, offene Immobilienfonds zu schließen, war der CS Euroreal aber gerade keine jederzeit verfügbare Geldanlage. Kunden der Postbank und anderer Banken, die das Gefühl haben, dass auch ihre Anlageberatung Mängel aufwies, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über ihre individuellen Rechte und Ansprüche beraten lassen.

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft und der Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, befinden sich auf der Homepage der Kanzlei unter www.dr-stoll-kollegen.de

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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