CSA Beteiligungsfonds: Möglichkeiten gegen Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters

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Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters: 

Nun ist es soweit. Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds Dr. Markus Schädler hat – wie wir schon angekündigt haben – die Anleger mit aktuellem Schreiben zum Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens aufgefordert. Nachdem die Kleinsparer infolge der Insolvenz mit dem Verlust ihres schon eingezahlten Kapitals rechnen müssen, sollen sie also weiteres Geld in die wertlosen Beteiligungen stecken. Zur Begründung führt der Insolvenzverwalter u.a. aus, dass die vertragsgemäß zugewiesenen Verluste und die Entnahmen die geleisteten Einlagen übersteigen würden.

Grundsätzlich soll das Insolvenzrecht dem Gläubigerschutz dienen und der Insolvenzverwalter hat zu diesem Zweck sehr weit reichende rechtliche Befugnisse Gelder zur Insolvenzmasse zu ziehen. Ob die Insolvenzverfahren bei sogenannten Publikums- oder Massengesellschaften tatsächlich dem Gläubigerschutz dienen oder nur eine weitere Schädigung der Vielzahl der Anleger zu Gunsten von Banken und hohen Verfahrenskosten darstellen, ist fraglich.

Es gibt jedoch durchaus Einwendungen, die die CSA-Anleger gegen die Zahlungsforderung des Insolvenzverwalters geltend machen können. Zum einen ist bislang nach unserer Kenntnis weder ein Jahresabschluss der CSA ordentlich bestätigt, so dass erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der von den CSA-Gesellschaften angegebenen Kapitalkontenstände bestehen. Ferner steht inzwischen wohl fest, dass das gesamte Kapitalanlagemodell der Frankonia Sachwert/ CSA sittenwidrig ist. Auch könnte eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen wirksam sein, so dass die Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters ins Leere gingen.

Der Hintergrund

Das Amtsgericht Würzburg hatte am 01. Juli 2015 über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel: +49(931)45202950, Telefax: +49(931)45202966, bestellt.

Die CSA, früher Frankonia Sachwert AG, hat bundesweit mehrere 100.000 Kleinsparer über die inzwischen insolventen Strukturvertriebe Futura Finanz AG und Südfinanz AG für Gesellschaftsbeteiligungen als stille Gesellschafter oder Kommanditisten angeworben. Diese Beteiligungen in sogenannten Blindpools wurden als sichere Altersvorsorgemodelle und Rentensparmodelle mit Steuervorteilen angepriesen. Die volle Beteiligung der Anleger an den Verlusten der Gesellschaften und die erheblichen Risiken des Totalverlustes der Einlagen, sowie die konkrete Investition des Anlegerkapitals wurde verschwiegen.

Die CSA-Gesellschaften gaben nach Ende der langen Laufzeiten (10-30 Jahre) oder vorzeitiger Kündigung auf den Kapitalkontenständen unserer Mandaten nicht den versprochenen Gewinn, sondern durchschnittlich über 75 % der Einlagen als Verluste an. Dies verwundert nicht, da sich das gesamte aufwändige Betrugs- und Provisionssystem der Organe der CSA von den Anlegergeldern frei bedienen konnte. Die langen Laufzeiten der Gesellschafterverträge und Vertröstung der Anleger hielten das Schneeballsystem am Laufen. Die meisten Gesellschafterklagen auf Schadenersatz mussten an der absoluten Verjährung und den sog. Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft scheitern. Dies sind Schutzmechanismen, die der Gesetzgeber und Rechtsprechung letztlich auch zu Gunsten dieser Form der organisierten Kriminalität eingeführt hat.

Wir konnten in den letzten 10 Jahren für eine Vielzahl von CSA-Anlegern noch vor Insolvenz angemessene Zahlungsvergleiche schließen und so den Schaden der getäuschten Anleger gering halten.

Politik und Rechtsstaat versagen weiterhin bei Schneeballsystemen und Gesellschaftsbeteiligungen im Bereich des grauen Kapitalmarktes auf Kosten betrogener Anleger und Kleinsparer. Damit nicht genug werden die Wohnsitzfinanzämter wohl in Zukunft noch nachträglich die Anleger mit Einkommensteuernachforderungen aus sogenannten Scheingewinnen überziehen, also Gewinne welche tatsächlich nie erzielt und auch nie ausgezahlt wurden.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen einige Gründer und Hintermänner der CSA Gesellschaften wegen Untreue, Kapitalanlagebetrug, Bilanzfälschung, u.a. Delikten erhoben. 

Kostenfreie Erstberatung und Intressengemeinschaft CSA-Anleger:

Unsere Kanzlei vertritt seit 2005 CSA-Anleger und wir vereinen in unserer Interessengemeinschaft CSA inzwischen über 600 geprellte CSA-Gesellschafter. Wir prüfen im Rahmen der Erstberatung kostenfrei ihre Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Forderung des Insolvenzverwalters und Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, z.B. im Strafverfahren gegen die Gründungsgesellschafter.

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