Daimler-Abgasskandal – immer mehr Oberlandesgerichte auf Verbraucherseite

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Der Abgasskandal trifft die Daimler-AG jetzt immer stärker.

Der BGH bemängelte bereits am am 28. Januar 2020 (Az.  VIII ZR 57/19) in einem Verfahren gegen die Daimler AG, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt habe, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert habe.

Zahlreiche Entscheidungen der Landgerichte haben Daimler seither zur Rückabwicklung bzw. Schadensersatz verurteilt.

Oberlandesgerichte entscheiden für Verbraucher

Die Verfahren haben nun einige Oberlandesgerichte erreicht. Das Oberlandesgericht Köln hat die Daimler AG in einem Verfahren dazu aufgefordert, die Funktionsweise eines Motors im Hinblick auf das Abgaskontrollsystem zu erklären (Az. 24 U 410/19).

Das OLG Nürnberg, Az.: 5 U 144/20, hat mit Verfügung vom 28.05.2020 der Daimler AG aufgegeben, die das dort streitgegenständliche Fahrzeug betreffende Rückrufanordnung vorzulegen.

Am 28.08.2020, Az.: 1 U 137/19, hob das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ein klageabweisendes Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Das OLG Schleswig gab zu erkennen, dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Daimler AG gemäß § 826 BGB zustehen könne. Der vom Kläger angebotene Sachverständigenbeweis über die von ihm behaupteten unzulässigen Abschalteinrichtungen muss erhoben werden.

OLG Naumburg verurteilt Daimler am 18.09.2020

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 18.09.2020, Az.: 8 U 8/20, die Daimler AG als erstes Oberlandesgericht wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auf Schadensersatzverurteilt. In der Entscheidung zum Motor OEM 651 hob das Oberlandesgericht hervor, dass der Kläger das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung ausreichend substantiiert vorgetragen habe.

Die im Abgasskandal seit vielen Jahren spezialisierte Anwaltskanzlei Steffgen hat im Abgasskandal über die letzten Jahre Hunderte von Fällen geführt. Rückabwicklungen und Schadensersatzansprüche von bis zu 11.000 € konnten in erster und zweiter Instanz ausgehandelt und durch Urteil zugesprochen werden. Nach Einschätzung von Kanzleiinhaber Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen besteht für Besitzer von Daimler-Fahrzeugen nun keine Veranlassung mehr, mit der Geltendmachung von Ansprüchen abzuwarten.

Foto(s): copyright AdobeStock

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