Daimler AG (Mercedes) im Abgasskandal

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Auch die Daimler AG bzw. Mercedes steht weiterhin im Fokus des Abgasskandals bzw. Dieselskandals. Bislang konnte sich der Stuttgarter Autobauer sehr erfolgreich hinter einer Mauer des Schweigens verstecken. Bislang konnte sich Daimler sehr erfolgreich vor Gerichten darauf berufen, man habe keine Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren verwendet. Ein Blick auf die Rückrufübersicht des Kraftfahrtbundesamts (KBA) zeigt jedoch, dass mittlerweile eine Vielzahl von Mercedes-Modellen und auch unterschiedliche Motoren von amtlichen Rückrufaktionen wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffen sind.


Welche PKW-Modelle von Mercedes / Daimler sind betroffen?

Bislang geht es maßgeblich um PKW Modelle mit den Motoren

  • OM 651 (2,1 Liter Hubraum, 4-Zylinder Turbo-Diesel)

Zu den betroffenen Modellen gehören insbesondere: 

GLE 250d 4matic, C 300 BlueTec Hybrid, C 300 h, E 250 CDI 4matic, GLC 220d 4matic, GLC 250d 4matic, GLE 250d, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI, GLK 220 CDI 4matic, GLK 220 BlueTec 4Matic, GLK 250 BlueTec 4matic, ML 250 BlueTec 4matic, S 300 BlueTec Hybrid, S 300 h, SLK 250d, SLC 250d, C 220 CDI, C250 CDI, E 220 CDI, E 250 CDI, E 200 CDI, Sprinter, V-Klasse, Vito, Vito Tourer, Marco Polo

  • OM 626 und OM 622 (1,6 Liter Hubraum, 4-Zylinder, Turbo-Diesel)

Zu den betroffenen Modellen gehören insbesondere:

C180 BlueTec, C 180d, C 200 BlueTec, C 200d, Vito, Vito Tourer, Marco Polo

  • OM 642 (3,0 Liter Hubraum, V6-Zylinder, Turbo-Diesel)

Zu den betroffenen Modellen gehören insbesondere:

E 350 BlueTec, E 350d, G 350d, GLE 350d 4matic, GLS 350d 4matic, ML 350 BlueTec 4matic, GL 350 BlueTec 4matic, S 350 BlueTec 4matic, S 350d, S 350 BlueTec, S 350d 4matic,

Der Begriff „OM“ steht bei Mercedes für „Öl Motor“, also Diesel-Motor. Betroffen ist eine Vielzahl von Fahrzeugen aus den Produktionszeiträumen zwischen 2010 bis 2018 der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6. Hier finden Sie die bislang beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) von Rückrufaktionen erfassten PKW der Daimler AG:

Link KBA betroffene PKW:

https://www.kba.de/DE/Marktueberwachung/Abgasthematik/uebersicht2_p.pdf?__blob=publicationFile&v=7


Gerichte zweifeln zunehmend an Daimlers Argumenten

Mehr und mehr Gerichte zweifeln an den Argumenten von Daimler. Daimler behauptet in fast allen Verfahren, zu keinem Zeitpunkt Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren verwendet zu haben. Durch die Entscheidung des Europäisches Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 17. Dezember 2020, C-693/18, ist jedoch mittlerweile klar, dass die „Thermofenster“ oder „Aufwärmstrategien“, wie Daimler seine Abschalteinrichtungen beschönigend nennt, unzulässig sind.

Mittlerweile gehen 8 Oberlandesgerichte (darunter OLG Celle, OLG Hamm, OLG Nürnberg, OLG Köln, OLG Naumburg, OLG Schleswig-Holstein, OLG Saarbrücken und OLG Stuttgart) der Frage nach der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in den Motoren der Daimler AG nach oder haben bereits zulasten von Daimler entschieden oder eine solche Entscheidung jedenfalls angekündigt.


BGH stärkt Verbraucherrechte

Bislang konnte der Bundesgerichtshof (BGH) sich in Verfahren gegen die Daimler AG nicht abschließend äußern. Allerdings hat der für Kaufsachen zuständige 8. Zivilsenat des BGH mit Beschluss vom 28. Januar 2020, VIII ZR 57/19, unlängst entschieden, dass Gerichte der Frage nachgehen müssen, ob Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen in den Dieselmotoren verwendete.

Der für das Deliktsrecht zuständige 6. Zivilsenat hat mit Beschluss vom 19. Januar 2021, VI ZR 433/19, klargestellt, dass die Daimler AG jedenfalls dann wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen betroffenen Verbrauchern auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hafte, wenn „weitere Umstände“ zu dem Gesetzesverstoß hinzuträten. Ein weiterer Umstand kann insbesondere sein, dass der Daimler AG die Illegalität der Abschalteinrichtungen und deren etwaigen negativen Konsequenzen für Autobesitzer bewusst war und sie deshalb das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im Genehmigungsverfahren täuschten.

Durch beide Entscheidungen wurden die Rechte betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich gestärkt.


Welche Rechte stehen Ihnen gegen die Daimler AG / Mercedes zu?

Wenn Ihr Mercedes vom Abgasskandal betroffen ist, stehen Ihnen möglicherweise kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer zu. Denn der BGH hat bereits am 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17, klargestellt, dass die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Dieselmotor einen Sachmangel darstellt. Zu den Gewährleistungsrechten zählen

  • das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung),
  • das Recht auf die Minderung des Kaufpreises,
  • das Recht auf den Rücktritt vom Kaufvertrag oder
  • das Recht auf Schadensersatz.

Darüber hinaus können Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Daimler AG als Motorenherstellerin zustehen. Von diesem Anspruch z.B. auch Finanzierungskosten umfasst, wenn Sie für den Autokauf ein Darlehen abgeschlossen haben.


Wir unterstützen Sie im Abgasskandal!

Lassen Sie sich das Verhalten der Autobauer nicht gefallen! Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei der Daimler AG. Wir sind seit 2016 mit dem Thema Abgasskandal, zunächst gegen der Volkswagen AG, befasst und haben eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich gegenüber der Automobilindustrie vertreten.


Erfahren Sie mehr unter www.kruse-rae.de oder www.abgasskandal-nrw.de


Ihre Rechtsanwälte Dr. Kruse & Partner

Foto(s): Moritz Raspe


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