Daimler muss im Diesel-Abgasskandal Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen / Dr. Stoll & Sauer erstreitet Schadensersatz

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Das Landgericht Offenburg hat die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 3 O 240/20). Der Autobauer muss einen Mercedes GLK 220 CDI zurücknehmen und Schadensersatz bezahlen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat das Urteil am 15. Februar 2021 erstritten. Am 5. November 2020 hatte die Kanzlei bereits am Oberlandesgericht Köln in einem anderen Verfahren eine Verurteilung nach § 826 BGB erwirkt (Az. 7 U 35/20). Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Für die Kanzlei ist mittlerweile an Gerichten die verbraucherfreundliche Wende im Daimler-Skandal vollzogen. Die Chancen vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, stehen so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer rät Daimler-Kunden zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Landgericht Offenburg sieht unzulässige Abschalteinrichtungen

Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg den streitgegenständlichen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651 der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 31.479,85 Euro erstatten (Az. 3 O 240/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:

  • Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug im Mai 2014 zum Preis von 47.031,18 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (Euro 5), der mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein soll. Unter anderem sollen Softwarefunktionen in der Motorsteuerung Anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei diesen Bedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx)entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien.

  • Darüber hinaus soll das Fahrzeug über weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen: Ein sogenanntes Thermofenster reguliere die Abgasreinigung temperaturabhängig, was dazu führt, dass die meiste Zeit des Jahres das Fahrzeug die Umwelt verpestet. Nach einer Fahrtdauer von 1.200 bis 2.000 Sekunden wechsle der Motor in einen Fahrmodus mit erhöhtem Schadstoffausstoß (sog. Zeiterkennung). Der geregelte Kühlmittelthermostat verringere außerhalb des Prüfzyklus die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart fährt die Abgasreinigung zurück (Bit 15). Außerhalb des Prüfstandes wird die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert.

  • Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Das Gericht bezog sich vor allem auf den Rückruf des KBA. In dem Fahrzeug sind mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen Verwendung dieser unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar. Der Kläger hat für das Gericht schlüssig das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtungen vorgetragen.

  • Daimler hingegen, so das Gericht, habe lediglich nur pauschal vorgetragen, es sei keine manipulative Umschaltlogik wie in den Fällen des Volkswagen Konzerns verbaut worden. Ferner hat sie bestritten, dass die von der Klägerpartei beschriebenen Softwarefunktionen vorhanden seien. Das KBA habe keine Prüfstandserkennung moniert, beteuerte Daimler. Aus dem von Daimler vorgelegten KBA-Bescheid war jedoch alles, was unter der Überschrift "Sachverhalt“ ausgeführt war, geschwärzt und nicht lesbar. Der Autobauer begründete dies mit dem Stichwort Betriebsgeheimnis. Das Gericht ließ das Argument nicht gelten. Daimler hätte den Bescheid ungeschwärzt vorlegen müssen, um die Vorwürfe zu entkräften.

  • Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.

  • Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht schätzte die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auf 250.000 Kilometer.

  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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