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Darmstadt-Fan zu Gefängnisstrafe verurteilt

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Das Amtsgericht Darmstadt hat mit einem Urteil vom 13.03.2017 einen 20-jährigen Anhänger des Fußballvereins Darmstadt 98 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von achtzehn Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Im vorliegenden Fall soll der Angeklagte anlässlich des Bundesligaspiels zwischen Darmstadt 98 und Eintracht Frankfurt zusammen mit weiteren zehn Darmstadt-Fans drei Anhänger von Eintracht Frankfurt tätlich angegriffen haben. Der Angeklagte stand zu diesem Zeitpunkt bereits unter laufender Bewährung. Die Tat soll sich bereits um 10 Uhr morgens und somit über 5 Stunden vor Spielbeginn vor einer Darmstädter Kneipe ereignet haben. Dort befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits zahlreiche Fußballfans. Die drei geschädigten Frankfurter Anhänger sollen an dieser Kneipe vorbeigegangen sein, ehe sich die Auseinandersetzung abgespielt haben soll.

Polizeibeamte, die vor Ort anwesend waren, schritten zügig ein und konnten die Auseinandersetzung schnell beenden. Dabei konnten sie den 20-jährigen Angeklagten trotz Vermummung aufgrund seiner Größe und Statur als Täter identifizieren.

Aufgrund seiner Vorstrafen konnte das Gericht dem Angeklagten keine günstige Prognose geben. Aus diesem Grund kam eine Aussetzung der Jugendstrafe auf Bewährung nicht in Betracht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten hat bereits angekündigt, gegen die Verurteilung Berufung einzulegen. Dann muss sich die Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt mit der Tat nochmal beschäftigen.


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