Das Anhängen an Angebote bei Amazon

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Dr. Bernd Lorenz hat in der Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ einen Aufsatz zu dem Thema „Das Anhängen an Angebote bei Amazon“ veröffentlicht (K&R 2016, 145-149).

Es ist für Verkäufer bei Amazon möglich, sich an ein Angebot eines Mitbewerbers anzuhängen. Das Angebot des Mitbewerbers wird dann derselben Identifikationsnummer von Amazon zugeordnet. Die Identifikationsnummer heißt bei Amazon „Amazon Standard Identification Number (ASIN)“.

Ein solches Vorgehen stellt regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung dar. Der eingestellte Angebotstext ist in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Hinsichtlich des Produktfotos liegt keine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung vor, da der Sich-Anhängende das Foto nicht selbst bei Amazon eingestellt hat.

Das Sich-Anhängen an fremde Angebote kann allerdings eine Markenrechtsverletzung bzw. eine Verletzung eines Unternehmenskennzeichens darstellen. Angebote bei Amazon enthalten eine „von-Zeile“, in denen eine Marke oder ein Hersteller angegeben wird. Wenn der Sich-Anhängende nicht dasselbe Original-Produkt liefert, wird vielfach eine Markenrechtsverletzung bzw. eine Verletzung eines Unternehmenskennzeichens vorliegen.

In Betracht kommen kann auch eine Wettbewerbsrechtsverletzung. Es kann eine Täuschung über die betriebliche Herkunft der Ware vorliegen, wenn der Sich-Anhängende ein Produkt von einem anderen als in der „von-Zeile“ angegeben Hersteller liefert.

Möchten Sie einen Mitbewerber wegen des Anhängens an Angebote bei Amazon abmahnen? Oder haben Sie selber eine solche Abmahnung erhalten? Dann können Sie sich jederzeit an Dr. Lorenz wenden.



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