Das Nichtigkeitsverfahren in Frankreich

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Herausforderung für jeden Unternehmer besteht darin, sein Markenimage aufzuwerten, und dazu gehört auch der Schutz seiner Marke.


Im Rahmen des Nichtigkeitsverfahrens kann die Nichtigkeit und Löschung einer bereits eingetragenen Marke beantragt werden. In der Regel wird ein Nichtigkeitsantrag gestellt, wenn der Inhaber eines älteren Rechts die Eintragung einer Marke, die seine Rechte verletzt, erst spät erkannt hat. Dieses Verfahren ermöglicht es somit, seine Rechte über die Widerspruchsfrist hinaus geltend zu machen.

Der Nichtigkeitsverfahren ist einfach und kostengünstig und wird bei dem französischen Markenamt INPI (Institut National de la Propriété Industrielle) gestellt.


Wir erläutern die einzelnen Schritte dieses Nichtigkeitsverfahrens.


Die Marke, auf die sich der Nichtigkeitsantrag bezieht, ist entweder:

  • eine eingetragene französische Marke,
  • oder eine internationale Marke, in der Frankreich benannt ist.


Ein Nichtigkeitsantrag kann von jeder interessierten natürlichen oder juristischen Person auf absolute Schutzhindernisse oder von den Inhabern älterer Rechte aufgrund relative Schutzhindernisse gestützt werden.


  • Wegen absoluter Schutzhindernisse 


Absolute Schutzhindernisse stehen der Eintragung einer Marke entgegen, wenn zum Beispiel ihr die Markenfähigkeit fehlt, der Anmelder nicht Inhaber einer Marke sein konnte, die Unterscheidungskraft fehlt oder wenn die Marke gegen die öffentliche Ordnung verstößt oder ihre Benutzung verboten ist.


  • Wegen älterer Rechte 


Es handelt sich um Verletzungen eines oder mehrerer bestehender älterer Rechte, die in Frankreich wirksam sind:

  1. französische oder europäische Marke hinterlegt oder eingetragen, internationale Marke mit Wirkung in Frankreich; bekannte Marke, ausschließliche Nutzungslizenz;
  2. geschäftliche Bezeichnungen oder Firmennamen;
  3. Domainnamen;
  4. Ursprungsbezeichnung, geografische Angabe, Name einer Gebietskörperschaft oder einer öffentlichen Einrichtung.  


Der Nichtigkeitsantrag muss elektronisch über das Portal „e-procédures“ des INPI gestellt werden.

Im Gegensatz zum Widerspruch muss der Antragsteller bereits bei der Einreichung des Antrags auf Nichtigerklärung eine Begründung vorlegen. Daher ist es wichtig, sich von einem Spezialisten für gewerblicher Rechtsschutz vertreten zu lassen. Die Bestellung eines Vertreters ist obligatorisch, wenn der Inhaber der älteren Marke weder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen noch dort wohnhaft ist.


Achtung: Das gesamte Verfahren findet in französischer Sprache statt. Wenn dem INPI fremdsprachige Dokumente vorgelegt werden, müssen diese notwendigerweise von ihren Übersetzungen in die französische Sprache begleitet werden.


Wann sollte man einen Nichtigkeitsantrag stellen?


Auch hier gilt, dass der Nichtigkeitsantrag im Gegensatz zum Widerspruch keiner Verjährungsfrist unterliegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie lebenslang freie Bahn haben!


Denn wenn der Inhaber eines älteren Rechts die Benutzung der jüngeren Marke in gutem Glauben während fünf aufeinanderfolgenden Jahren geduldet hat, kann er nicht mehr die Nichtigkeit der jüngeren Marke beantragen, außer bei absoluter Nichtigkeit.


Die vom INPI erhobenen Gebühren für die Nichtigkeit einer Marke belaufen sich auf 600€. Für jedes zusätzliche ältere Recht ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150€ zu entrichten.


Was passiert als Nächstes?


Das INPI prüft dann die Zulässigkeit des Nichtigkeitsantrags und teilt dem Markeninhaber das Ergebnis mit. Erfolgt ein Widerspruch innerhalb zwei Monaten, wird das Nichtigkeitsverfahren durchgeführt. Somit treten wir also in die Untersuchungsphase ein. In dieser Phase werden die Widersprüche der beiden Parteien im Abstand von einem Monat ausgetauscht, bis eine der Parteien nicht mehr antwortet.


Hinweis: Es ist möglich, dass die Parteien gemeinsam beim INPI eine Aussetzung der Fristen beantragen, um eine Koexistenz-Vereinbarung auszuhandeln. Dann kann das INPI das Verfahren für 4 Monate aussetzen, was zweimal verlängert werden kann.


Das INPI kann die Fristen aus verschiedenen Gründen aussetzen, insbesondere, wenn Informationen abgewartet werden, die den Ausgang des Rechtsstreits oder die Situation der Parteien beeinflussen könnten, oder wenn die Eintragung eines älteren Rechts abgewartet wird.


Nach diesem Austausch von Widersprüchen tritt die Entscheidungsphase ein. Das INPI hat ab dem Ende der Ermittlungsphase drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob es die Marke für verfallen erklärt, woraufhin sie aus dem Markenregister gelöscht werden muss.  


Wenn der Nichtigkeitsantrag als völlig gerechtfertigt anerkannt wird, wird die Marke rückwirkend und absolut für nichtig erklärt - d. h. die Nichtigkeit tritt mit dem Tag der Anmeldung der Marke in Kraft.


Sie möchten Ihre Marke in Frankreich verteidigen? MARS-IP, eine französische Anwaltskanzlei mit Niederlassungen in Paris und Berlin, vertritt und berät Sie bei der Verteidigung, der Strategie und der Verwaltung Ihrer Marken in Frankreich, in Deutschland, vor dem Europäischen Markenamt und in anderen Ländern der Welt dank ihres internationalen Netzwerks.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Anwältin & Avocate Marie-Avril Roux Steinkühler LL.M.

Beiträge zum Thema