Der Kinderfreizeitbonus

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Der Bund hat aufgrund der vergangenen Monate und den Entbehrungen der Kinder und Jugendlichen einen Kinderfreizeitbonus beschlossen. Dieser soll den Kindern Ferien-, Sport- oder Freizeitaktivitäten ermöglichen. Es handelt sich dabei um einen Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“.

Besonders die Kinder und Jugendlichen mussten erheblich aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie leiden. Immer wieder kam es zu Distanzunterricht, kaum Möglichkeiten Hobbys oder Sport nachzugehen und auch die Treffen mit Freunden mussten ausbleiben.

Der Kinderfreizeitbonus kann von den Familien individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Start der Auszahlung?

August

Wer hat Anspruch?

Der Bonus ist für bedürftige Familien mit wenig Einkommen und Kindern unter 18 Jahren. Pro Kind werden einmalig 100 € ausgezahlt. Diese Zahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet!

Antrag?

Für Familien die bereits Sozialleistungen (z.B. nach dem SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz)  beziehen, wird die Zahlung grundsätzlich automatisch vorgenommen. Sollten Sie jedoch vergessen werden, informieren Sie Ihren Sachbearbeiter. In der Regel wird der Bonus an den Elternteil ausgezahlt, der das Kindergeld erhält.

Falls Ihre Familie nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag bezieht oder Sozialhilfe, müssen Sie einen Antrag bei der Familienkasse stellen. 

Hier finden Sie den Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf .

Sie müssen nur wenige Angaben im Antrag auf Kinderfreizeitbonus machen.

Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antrag geeignete Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 bei. Dies kann zum Beispiel eine Kopie des Bewilligungsbescheids sein. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein.

Sobald der Antrag vollständig ausgefüllt ist, senden Sie ihn bitte zusammen mit den Nachweisen per Post an Ihre zuständige regionale Familienkasse. Diese ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ können Sie Ihre Familienkasse auch online mit dem Dienststellenfinder unter Eingabe Ihrer Postleitzahl ermitteln.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß und alles Gute.

Quelle: Bundesregierung; Pressemitteilung vom 02 .08 .2021


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