Der Weg zum optimalen Markenschutz

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Was sind Marken?

Marken sind Abbilder eines Unternehmens. Sie zeigen an, aus welchem Haus das Produkt oder die Dienstleistung kommt und bestimmen und verankern ein bestimmtes Image im Bewusstsein der Käufer, wodurch Produkte und Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Die Stärkung von Marken ist daher wichtig. Denn durch starke Marken erzeugen Sie beim Kunden Orientierung, Vertrauen und Sympathien. Marken binden auf diese Weise Kunden an das Unternehmen und beeinflussen maßgeblich die Kaufentscheidung.

Der Qualitätsfaktor Marke ist somit nicht nur Unterscheidungsmittel für den Kunden, sondern bildet gleichfalls ein Bindeglied zwischen Unternehmen und Kunde. Marken stellen so für jedes Unternehmen einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor und Vermögenswert dar, den es zu schützen gilt.

Gesetzliche Grundlage für den Markenschutz ist das Markenrecht. Außerdem sollten Sie die ständige Rechtsprechung im Bereich Markenrecht im Blick behalten.

Nach ständiger Rechtsprechung besteht die Hauptfunktion der Marke darin, die sogenannte Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine Ursprungsidentität wird dann verneint, wenn Marken keine Unterscheidungskraft haben, das heißt, vom Verbraucher nicht als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen wahrgenommen werden. Außerdem dürfen sie die Produkte nicht beschreiben.

Was muss ich beim Markenschutz beachten? Welche Markenarten bzw. -formen gibt es?

Die meisten Markenanmeldungen umfassen Worte und Namen, Bilder bzw. Logos oder kombinierte Wort-Bild-Zeichen.

Nach § 3 MarkenG können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionalen Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden. Und zwar dann, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

In Zukunft wird es auch einfacher möglich sein, unkonventionelle Markenformen, wie z. B. Hörmarken oder Bewegungsabläufe als Marke eingetragen zu bekommen, da sowohl auf europäischer Ebene als auch auf nationaler Ebene das formale Erfordernis der graphischen Darstellbarkeit im Markenrecht wegfallen wird.

Dies wird dem Markenschutz weitere Dynamik verleihen, denn die Wahl der richtigen Markenform kann entscheidend für den Erfolg der Marke sein.

Welche Bedeutung hat das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis?

Untrennbar mit dem Markenzeichen verbunden ist das für die Registrierung der Marke zu erstellende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. In diesem Verzeichnis werden all die Waren- und Dienstleistungen angegeben, für die die Marke benutzt werden soll. Es bestimmt und beschränkt mit den darin verwendeten Begriffen und Begriffskombinationen die rechtliche und wirtschaftliche Reichweite des Markenschutzes. Zudem legt es die Reichweite der im Markengesetz verankerten Benutzungspflicht des Markeninhabers fest, wobei ein Nachweis der Benutzung erst fünf Jahre nach Eintragung gefordert werden kann.

Es ist daher sehr empfehlenswert, auf eine genaue und umfassende Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses zu achten. Letzteres auch deshalb, da Erweiterungen im Nachhinein nicht mehr möglich sind.

Welche Bedeutung haben bereits existierende Marken?

Sicherlich ist die Prüfung auf Marken- und Eintragungsfähigkeit des gewählten Markenzeichens zusammen mit den Waren- und Dienstleistungen ein erster wichtiger Schritt, dem allerdings weitere Schritte folgen müssen.

Als nächstes ist wichtig – und das machen wir bei grommes.strauss stets –, dass vor Anmeldung einer Marke und deren Nutzung nach sogenannten entgegenstehenden Drittzeichen recherchiert wird. Drittzeichen können z. B. bestehende Marken oder Firmennamen sein, auf deren Grundlage nicht nur Widersprüche gegen die Eintragung Ihrer Marke erhoben werden können, sondern die auch Grundlage einer kennzeichenrechtlichen Verletzungsklage gegen Sie sein können, die vorprozessual regelmäßig mit Zusendung einer Abmahnung startet.

Was gilt es sonst noch zu beachten?

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen in unserer Kanzlei grommes.strauss wissen wir natürlich, dass auf dem Weg zum richtigen Markenschutz vor allem auch unternehmensstrategische Aspekte einbezogen werden sollten. Zu beachten sind dabei nicht nur unternehmens- und branchenspezifische Punkte, sondern auch produkt- oder dienstleistungsspezifische Eigenheiten, aus denen sich z. B. ergeben kann,

  1. dass die Marke im Wettbewerb eher defensiv oder offensiv eingesetzt werden soll oder
  2. ob die Marke als sog. Masterbrand bzw. Dachmarke oder als Familien- oder Einzelmarke, platziert werden soll.

All diese Aspekte können z. B. die Wahl der richtigen Zeichenform und die Formulierung eines dazu adäquaten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses maßgeblich beeinflussen. Gleichzeitig bilden diese Punkte auch vielfach das Grundgerüst für die Entscheidung darüber, in welchem Land oder in welchen Ländern die Marke nach Aufwand und Nutzen am besten geschützt werden sollte.

Markenüberwachung und Domain nicht vergessen

Natürlich können die hier angesprochenen Punkte nur eine grobe Richtschnur zur Optimierung des Markenschutzes geben. Sie sind insofern auch nicht abschließend und müssen auf den Einzelfall zugeschnitten werden.

Ziel beim Markenschutz sollte es in jedem Fall sein, über den Tag hinaus zu denken. Dies schließt z. B. auch die Überwachung der eigenen Markenrechte gegenüber Dritteintragungen und ggf. die Möglichkeit der Registrierung einer gleichnamigen Domain ein. 

Wie können wir Ihnen helfen?

Als Patentanwaltskanzlei sind wir, die Kanzlei grommes.strauss, auf den Schutz und die Verteidigung von Marken, Designs und Patenten spezialisiert. Wir können Ihnen daher auch zeigen, wie Sie die unterschiedlichen Schutzrechtsarten auf optimale Weise kombinieren. Dazu greifen wir auf eine jahrelange Unternehmens- und Kanzleipraxis zurück, die es uns erlaubt, auch unkonventionelle Wege zu finden, sodass Sie nach Aufwand und Ertrag den bestmöglichen Schutz erhalten.

Wollen Sie daher z. B. eine Marke schützen lassen, stehen wir Ihnen bundesweit mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail. Gerne empfangen wir Sie auch in unserer Kanzlei. Die erste Einschätzung zu Ihrem Marken- oder sonstigem Schutzrechtsprojekt ist natürlich kostenfrei.

Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Ihr Patentanwalt Peter Strauß LL.M., M.A.

grommes.strauss | patente.marken.designs


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