Deutsche Lichtmiete - Anleger in Sorge

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Die Deutsche Lichtmiete war ein Paradebeispiel für innovatives Unternehmertum im Hohen Norden. Nun ist der Katzenjammer rund um Oldenburg groß, denn die Staatsanwaltschaft interessiert sich sehr für den tiefen Fall der kreativen Vorzeigefirma: Bis zu 200 Millionen Euro soll die Deutsche Lichtmiete in Form von Inhaberschuldverschreibungen an den Anleger gebracht haben – aktiv unterstützt von zig Vermittlern, die ebenso hoch provisionierte wie risikoträchtige Energie-Effizienz-Anlagen empfohlen hatten. 

Konkret: Es geht um Teilschuldverschreibungen, die als festverzinsliche Wertpapiere – Inhaberteilschuldverschreibung ohne Nachrangklauseln – am Markt positioniert und börslich gehandelt wurden, bzw. werden, derzeit mit denkbar schlechter Performance.

Die Deutsche Lichtmiete organisierte den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen im Beleuchtungsbereich – vornehmlich energiesparende LED-Anlage, die stromfressende Beleuchtungssysteme ersetzen sollten.  

Unsichere Direktinvestments

Zur Finanzierung des Geschäftsmodells wurde Geld von Investoren eingesammelt. Die Rede ist von bis zu 200 Millionen Euro, die noch heute in sogenannten Direktinvestments stecken. Dabei profitieren Anleger von den Mieten der Anlagen. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwerben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.
Die vier verschiedenen Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 140 Mio. Euro haben verschiedene Endfälligkeiten von 2023 bis 2027, die Zinsen sollten mit 5 bis 6 % berechnet werden.  In Summe als eine Aussicht auf gute Rendite. So weit die Theorie.

Die Geschäfte liefen gut für Emittenten und Vermittler, auch wenn Test.de schon 2018 vor den offensichtlichen Gefahren solcher Direktinvestments warnte.

Die Kurseinbrüche erreichten mit einer Razzia der Staatsanwaltschaft Oldenburg einen derzeitigen Höhepunkt und es ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Kurse nachhaltig beruhigen und auf anlegerfreundliche Werte zurückehren werden. Rechtsanwalt Buerger aus Hagen: „Das wäre nicht marktentsprechend, es sei denn, das Unternehmen kann die volle Liquidität, das Vorhandensein der Anlagen und die völlige Unschuld der Unternehmensleitung nachweisen."

Razzia der Staatsanwaltschaft

Und das wird nicht einfach: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – führte gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche der Unternehmensgruppe durch und untersuchte Firmenräumlichkeiten und Privatwohnungen von vier verdächtigten Mitarbeitern.

Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben, so der Text der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. 

Das Unternehmen selbst bestätigte den Besuch der Ermittler und sicherte volle Kooperation zu.

Wieder mal ein Schneeballsystem

Bürger: „Also das klassische Schneeballsystem!“ Dem Fachanwalt für Bank und kapitalmarktrecht fallen die Parallelen zum Fall EN Storage auf: Auch bei der Deutschen Lichtmiete werden die Vermittler die wichtigsten Ansprechpartner für Schadenersatzansprüche sein! “

Vermittler sind Anspruchsgegner

Ob die für die Bilanzen verantwortliche Rechnungsprüfungsgesellschaft  FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zur Verantwortung gezogen werden kann, wie es aktuell schon einige vermittlerfreundlicher „Anlegerkanzleien“ propagieren, bezweifelt der erfahrene Jurist, der in Sachen EN Storage Schadenersatz für Anleger herausholen konnte: „Zumindest sollte man sich diesen Weg nicht verbauen und kostenpflichtigen Interessengemeinschaften beitreten, die expliziert NICHT gegen Vermittler vorgehen werden!“

Ob Firmenverantwortliche haftbar gemacht werden können hängt davon ab, ob sie finanziell in der Lage sein werden, Schadenersatz zu leisten. Buerger: "All das berücksichtigend sind die Vermittler die aussichtsreichste Option!"

Rechtsanwalt Buerger steht als Ansprechpartner zum Fall Deutsche Lichtmiete zur Verfügung.





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