Deutschlandticket: Schufa vermutlich Hürde für Geringverdiener

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit 1. April 2023 ist das Deutschlandticket erhältlich - der Nachfolger des preisgünstigen 9-Euro-Tickets aus dem Sommer 2022. Für 49 Euro im Monat profitieren vor allem Pendler von diesem Angebot.

Der Bundesrat hat dem Ticket und der Finanzierung zugestimmt. Im Rahmen des milliardenschweren Entlastungspakets aufgrund der Energiekrise haben sich Bund und Länder auf das 49-Euro-Ticket geeinigt.

Das Ziel ist, den deutschen ÖPNV erschwinglicher und attraktiver zu gestalten. Womöglich erzielt das 49-Euro-Ticket jedoch nicht für jeden Verbraucher die gewünschte Wirkung. Obwohl das Ticket zur finanziellen Entlastung gedacht ist, gestaltet sich möglicherweise ausgerechnet für Geringverdiener der Erwerb schwierig. Denn die Deutsche Bahn fordert eine Schufa-Auskunft. Genau das stellt für einige Personen eine unüberwindbare Barriere dar.


Schufa-Check durch DB und Zahlungsdienstleister 

Die DB behält sich abhängig von Anbieter und Zahlungsart den Schufa-Check vor. Neben der DB führt ebenso der Zahlungsdienstleister Logpay vor dem Kauf die Prüfung der Bonität durch. Das Unternehmen Logpay unterstützt die ÖPNV-Verbände bei der Abwicklung der Zahlungen.

Der Grund für eine Bonitätsprüfung: Im Gegensatz zum 9-Euro-Ticket ist das Deutschlandticket ein Abo. Monatlich werden die Kosten automatisch vom Konto abgebucht. Die Bonitätsprüfung wird im Voraus durchgeführt, um sicherzustellen, dass auch tatsächlich eine Abbuchung erfolgen kann. Es besteht die Möglichkeit, dass ein negativer Eintrag bei der Schufa dazu führt, dass das 49-Euro-Ticket nicht bezogen werden kann.


Deutschlandticket im Abo: Bonitätsprüfung als Voraussetzung

Erfolgt keine fristgerechte Bezahlung von Rechnungen und Schulden, wirkt sich dies negativ auf die Kreditwürdigkeit aus. Diese wird auch als Bonität bezeichnet. Viele Unternehmen setzen daher auf eine Kooperation mit der Schufa. Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei. Firmen nutzen diese, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle abzusichern. Auskunfteien prüfen für sie die Kreditwürdigkeit ihrer potenziellen Kunden.

Das 49-Euro-Ticket wird jeden Monat per Lastschriftmandat vom Konto des Käufers abgebucht. Die Tickets werden bereits ein halbes Jahr im Voraus verschickt. Die DB sowie andere Verkehrsverbände vertrauen hier auf die eine fristgerechte Zahlung der Monatsraten.

Um ein Scheitern der Zahlungen aufgrund einer unzureichenden Deckung des Kontos zu umgehen, wird die Bonitätsprüfung vorab durchgeführt. Stuft die Schufa die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls als gering ein, kann der Kunde das Deutschlandticket im Abo erwerben.

Diese Vorgehensweise betrifft nicht nur Personen, die Bürgergeld beziehen, sondern auch alle Geringverdiener, die laut Schufa Schulden haben. Auch die App für das Deutschlandticket nutzt den Schufa-Score als Bewertungs-Grundlage.


Alternative Möglichkeiten zur Zahlung des Deutschlandtickets im Abo

Einige Anbieter des Deutschlandtickets erkannten das Problem, dass ein Lastschriftverfahren nicht für alle Verbraucher geeignet ist. Daher sollen für die Zahlung auch andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Eine Möglichkeit wäre die Akzeptanz von Kreditkarten. Dies birgt allerdings ein ähnliches Problem wie Lastschriftverfahren. Debitkarten können allerdings nicht überzogen werden. Daher stellen sie vermutlich eine geeignete Option zur Zahlung dar. Das Bezahlen via PayPal ist ebenso möglich. Außerdem steht das 49-Euro-Ticket auch am Verkaufsschalter zur Verfügung. Hier ist Barzahlung möglich.


Sie haben Probleme mit einer Auskunftei? Wir helfen Ihnen!

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Foto(s): stock.adobe.com/316768671

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Ramona Hamberger

Beiträge zum Thema