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Die Fahrerschutzversicherung in der Kfz-Versicherung

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Fahrer eines Kfz sind nach der herkömmlichen Kfz-Versicherung nicht in jedem Fall geschützt. Nunmehr wurde eine neue Versicherung entwickelt, die diese Lücke schließen soll.

Im Einzelnen:

Wird der Insasse eines Kfz verletzt, stehen ihm Ansprüche gegen den Fahrer zu, sofern diesen ein Verschulden trifft. Schadensersatzansprüche bestehen ferner gegen den Halter. Da diese nur bei höherer Gewalt ausscheidet und zudem für den Halter Versicherungsschutz aus der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, ist der Insasse gut geschützt. Auch bei ungeklärtem Unfallhergang steht dem Insassen jedenfalls ein – quotenmäßig nicht gekürzter-Ersatzanspruch gegen den „eigenen” Halter zu.

Anders ist die Rechtslage für den Fahrer: Nach § 8 Nr. 2 StVG hat er (als beim Betrieb tätige Person) keine Ansprüche aus Gefährdungshaftung gegen den Halter. Es sind deshalb Konstellationen denkbar, in welchen einem verletzten Fahrer keine Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen.

Dies etwa dann der Fall, wenn der Fahrer am Unfall die (Allein-)Schuld trägt, wenn der gegnerische Schädiger vorsätzlich gehandelt hat und seine Kfz-Haftpflichtversicherung aus diesem Grunde nicht eintrittspflichtig ist (§ 103 VVG) oder wenn der Unfall durch einen nicht haftpflichtversicherten, vermögenslosen Schädiger (Radfahrer, Fußgänger) verursacht worden ist.

Diese Lücke wird durch die nunmehr von den meisten Kfz -Versicherern angebotene „Fahrerschutzversicherung nach den Regeln der Haftpflichtversicherung” geschlossen. Damit soll der verletzte Fahrer so gestellt werden, als habe ihn ein Dritter geschädigt. Der Versicherer leistet also für den unfallbedingten Personenschaden des Fahrers so, als ob er als Kfz-Haftpflichtversicherer für diesen Schaden eintrittspflichtig wäre. Zu beachten ist allerdings dass diese Zahlungsverpflichtung nur subsidiär besteht. Wenn dem Fahrer aufgrund des Unfalls anderweitige Ersatzansprüche zustehen, müssen diese vorrangig geltend gemacht werden.

Stefan Piotrowski

Rechtsanwalt und u.a. Fachanwalt für das Versicherungsrecht bei der Kanzlei SH Rechtsanwälte in Essen, berät Sie gerne zu allen Fragen der Kfz-Versicherung.


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