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Die Handstraußregel: Wann Sie Wildblumen pflücken dürfen

  • 3 Minuten Lesezeit
Die Handstraußregel: Wann Sie Wildblumen pflücken dürfen
anwalt.de-Redaktion

Gehören Sie zu den Menschen, die gern bei einem Spaziergang einen Strauß Blumen pflücken, um sich oder anderen eine Freude zu bereiten? Doch ist das überhaupt erlaubt und wann drohen sogar Strafen? Diese Fragen klären wir im Folgenden.  

Wann ist es erlaubt, Wildblumen mitzunehmen?

Grundsätzlich wird das Pflücken oder Sammeln wild wachsender Pflanzen durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz eine Ausnahme: die Handstraußregel.  

Die Handstraußregel ist in § 39 Absatz 3 BNatSchG geregelt und besagt, dass bei einer pfleglichen Entnahme in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf wild wachsende Pflanzen gepflückt oder gesammelt werden dürfen. Hinsichtlich der geringen Menge gilt als Faustformel, dass Sie nur so viele Blumen pflücken dürfen, wie zwischen Ihren Daumen und Zeigefinger passen.  

Ein persönlicher Bedarf liegt immer dann vor, wenn Sie den Strauß zu privaten Zwecken nutzen: sei es zur Dekoration bei Ihnen zu Hause oder als Geschenk für Freunde. Wichtig ist nur, dass Sie den Strauß nicht verkaufen, ihn also nicht gewerblich nutzen.  

Zur pfleglichen Entnahme wird empfohlen, dass Sie die Blumen bodennah mit einer Schere oder dem Fingernagel abknipsen. Das Wurzelwerk muss intakt bleiben, sodass eine Regeneration möglich ist und sich die Pflanzen wieder erholen können. Zudem wäre es schön, wenn Sie nicht alle Blumen wegpflücken, sondern auch anderen die Chance lassen, sich daran zu erfreuen.  

Was ist beim Blumenpflücken verboten?

Wie bereits oben erwähnt, sollten Sie davon absehen, mit den Blumensträußen gewerblich zu handeln. Außerdem ist es verboten, die gepflückten Blumen einfach wegzuwerfen – denn dann liegt gerade kein persönlicher Bedarf vor.  

Des Weiteren dürfen Sie keine Blumen pflücken, die auf Privatgrundstücken, auf landwirtschaftlichen Flächen, in Stadtparks oder im Garten Ihres Nachbarn wachsen. In diesen Fällen ist eine Erlaubnis des Eigentümers erforderlich, andernfalls machen Sie sich strafbar.  

Selbstverständlich gilt die Handstraußregel auch nicht in Nationalparks und Naturschutzgebieten. Dort ist das Pflücken von Blumen immer verboten.  

Sie kannten die Handstraußregel bisher nicht und Ihnen wird ein Verstoß gegen den Artenschutz vorgeworfen? Holen Sie sich jetzt anwaltliche Unterstützung und finden Sie den passenden Rechtsanwalt für Umweltrecht auf anwalt.de!

Welche Blumen darf man pflücken?

In Deutschland zählen einige Wildblumen zu den als besonders und streng geschützten Pflanzenarten. Für sie gilt die Ausnahme der Handstraußregel nicht.  

Dazu zählen beispielsweise Schlüsselblumen, Narzissen, Krokusse und Märzenbecher. Eine Auflistung der besonders und streng geschützten Pflanzenarten finden Sie  in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).  

Tipp: Sie sind sich unsicher, ob Sie eine bestimmte Blume pflücken dürfen? Dann lassen Sie sie im Zweifelsfall am besten stehen.  

Gilt die Handstraußregel auch für andere Pflanzen?

Ja. Die Handstraußregel gilt neben Blumen auch für Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige.  

Beachten Sie: Alles oben bereits Geschilderte gilt für diese Pflanzenarten ebenso. Das heißt, auch hier sind nur geringe Mengen für den persönlichen Bedarf erlaubt, eine pflegliche Entnahme ist geboten und der Verkauf verboten. Bei Pilzen z. B. entspricht die geringe Menge in etwa einem gesammelten Korb zum eigenen Verzehr beziehungsweise ein bis zwei Kilogramm pro Person und Tag. 

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Bei einem Verstoß gegen die Handstraußregel kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem Bundesland, in dem dieser begangen wurde. Sie können die für Ihr Bundesland geltenden Bußgeldhöhen im Bußgeldkatalog nachlesen.  

Nun kennen Sie alle wichtigen Fakten rund um die Handstraußregel und können sich ganz ohne Sorgen beim nächsten Spaziergang Ihren Wildblumenstrauß pflücken. Viel Freude im Grünen! 

(PBI)

Foto(s): ©Pexels/Elviss Railijs Bitāns

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