Die richtige Rechtsanwaltswahl bei Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafsachen

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Während viele zivilrechtliche Streitigkeiten auch sehr gut von einem Rechtsanwalt aus der Ferne betreut werden können, empfiehlt es sich bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen einen Rechtsanwalt in "Tatortnähe" mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen zu beauftragen. Viele Ratsuchende wenden sich an einen Rechtsanwalt an ihrem Wohnort oder an den ihnen bereits bekannten Rechtsanwalt. Kommt es zur Hauptverhandlung über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, findet dieser Termin beim zuständigen Gericht des "Tatorts" statt und nicht etwa am Wohnort des Betroffenen. Dabei ist es von großem Vorteil, wenn der beauftragte Rechtsanwalt das zuständige Gericht, die Tatörtlichkeiten und die in dem jeweiligen Bundesland typische Rechtsanwendung kennt, sowie den Mandanten selbst vor diesem Gericht vertreten kann. Denn für eine Hauptverhandlung in einer Bußgeldangelegenheit wird der auswärtige Rechtsanwalt nicht anreisen und der Mandant die Reise nicht bezahlen wollen. Dennoch geht es bei Bußgeldverhandlungen oft um mehr als nur um die Höhe des Bußgeldes, sondern häufig auch um ein oder mehrere Monate Fahrverbot oder gar um die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis. 

Regelmäßig wird beantragt, dass der Mandant vom persönlichen Erscheinen befreit werden soll. Diesem Antrag haben die Gerichte nach obergerichtlicher Rechtsprechung in der Regel zu entsprechen. Einerseits ist es für den Betroffenen natürlich angenehm, wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehrere hundert Kilometer anreisen zu müssen. Andererseits kann sich die persönliche Anwesenheit des Betroffenen gerade dann, wenn es um Fahrverbote geht, durchaus positiv auswirken. Neben der materiell rechtlichen und prozessualen Verhandlung (z. B. Gutachten über die Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung), wird die persönliche Situation des Betroffenen in der Verhandlung zur Sprache kommen. Sehr häufig ist auf dieser Ebene für den Mandanten bezüglich der Rechtsfolgen (Bußgeld, Fahrverbot) mehr auszurichten als auf der materiell-rechtlichen Ebene.   


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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