Die Unverjährbarkeit des Urlaubs(abgeltungs)anspruches?

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.01.2023 – 9 AZR 456/20

Verjährt der Urlaubsabgeltungsanspruch?

Kontext der Entscheidung

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes verfallen Urlaubsansprüche trotz der anderslautenden Regelung im Bundesurlaubsgesetz nicht am Ende eines Kalenderjahres, sondern nur noch, wenn die Arbeitgebenden ihre Mitarbeiter*innen auf den Umfang des jeweiligen Urlaubsanspruches hingewiesen und bezüglich dessen Verfalls aufgeklärt haben. Ende 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht sogar, dass auch die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nicht auf den Urlaubsanspruch anzuwenden sei, wenn die Arbeitgebenden ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen.

Doch gilt dies auch für den rein finanziellen Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und der/die Arbeitnehmer*in nicht alle Urlaubstage „aufgebraucht“ hat?


Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes

Diese umstrittene Frage hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.01.2023 beantwortet.

Erfahren Sie in unserer ausführlichen Urteilsbesprechung, auf welches finanzielle Risiko sich Arbeitgebende nunmehr einstellen müssen und wie mit der richtigen Gestaltung der Arbeitsverträge Risiken minimiert werden können.



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