Diesel-Abgasskandal: Kraftfahrt-Bundesamt hält Thermofenster für illegale Abschalt-Einrichtung!

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte mehrmals, dass es sich beim Thermofenster um eine verbotene Abschalteinrichtung handelt. Dies geht nun auch aus einem Schreiben hervor, das dem Berliner Landgericht vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorliegt. Der aktuelle Prozess handelt von einem Mercedes B 180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW. Die Klagepartei verklagt den Autohersteller auf Schadensersatz (Az.: 14 O 244/20).


Was ist ein Thermofenster?

Im Rahmen des Abgasskandals urteilte der EuGH: Abschalt-Einrichtungen sind unzulässig. Die Abgasreinigung funktioniert nämlich nur in einem begrenztem Temperatur-Bereich einwandfrei.

Demnach ist (je nach Hersteller) die Abgasreinigung lediglich im Bereich von 15-30°C aktiviert. Das Problem: In Deutschland liegt die durchschnittliche Temperatur im Jahr bei 9,4°C. Auch im Sommer fällt diese oft unter die erforderlichen 15°C.

Die Autohersteller legten diesen Bereich nicht zufällig fest. In der Regel entspricht dieser dem Zeitpunkt der Abgas-Untersuchung. Das bedeutet, dass die Abgasreinigung zu der Zeit optimal funktioniert.

Die Hersteller begründeten, Ausnahmen im Temperatur-Bereich seien bei der Abgasverbrennung zur Unfallverhütung oder zum Schutz des Motors notwendig. Dieses Argument wies der EuGH ab.


Das EuGH-Urteil vom 14.07.2022

Der EuGH entschied am 14.07.2022: Der Einsatz einer Software, die nur die Einhaltung der vorgegebenen Emissionsgrenzwerte innerhalb des thermischen Fensters sicherstellt, ist gemäß Art. 3 Nr. 10 der Verordnung Nr. 715/2007 eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Der EuGH stellte klar, dass bei den Zulassungstests zwar die Grenzwerte eingehalten wurden, dies aber bei normaler Nutzung des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist. Die Thermofenster werden bei den Tests unter Bedingungen eingesetzt, bei denen dieses optimal funktioniert und die zulässigen Schadstoffemissionen eingehalten werden.

Dies hat aber nichts mit dem alltäglichen Fahrbetrieb gemeinsam. Schließlich werden die Fahrzeuge in der EU oft bei Temperaturen unter 15 Grad Celsius oder über 1.000 Höhenmeter gefahren.

Es gibt Fälle, in denen Abschalt-Einrichtungen zum Schutz des Motors und des Abgas-Rückführungventils gestattet sind. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch unangemessen.

Der Grund ist, dass in der EU die Temperaturen unter normalen Fahrtbedingungen durchaus außerhalb des erforderlichen Bereichs liegen. Dies hätte zur Folge, dass es sich nicht um eine Ausnahme, sondern um die Regel halten würde.

Dabei ist es auch unerheblich, ob die Abschalteinrichtung bereits bei der Herstellung des Fahrzeugs eingebaut wurde oder erst nachträglich. Denn die erlaubten Emissionsgrenzwerte werden eh nicht eingehalten. Dies schadet der Luftqualität und somit der Umwelt.


Folgen für Mensch und Natur

Von außerordentlicher Bedeutung ist, dass sich Fahrzeughersteller ihrer Verantwortung bezüglich Einhaltung dieser Emissionsgrenzwerte bewusst werden und diese ernst nehmen.

Sie dürfen keinesfalls versuchen, diese Grenzwerte zu umgehen, indem sie illegale Abschalt-Einrichtungen verwenden. Dies ist nicht nur offensichtlich verboten, sondern richtet auch bei der Umwelt große Schäden an. Dies wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus.

Daher sind strenge Kontrollen und Regulierungen wichtig. Nur so ist es möglich, sicherzustellen, dass die Autoindustrie ihre Verpflichtungen einhält und die Fahrzeuge rechtsgültig funktionieren.

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