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Diesel-Fahrverbote: aktuelle Entwicklungen

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Im Folgenden soll ein kurzes Update zu den aktuellen Entwicklungen in der Thematik gegeben werden: 

Seit dem Jahresbeginn gilt das bundesweit erste Diesel-Fahrverbot zur Luftreinhaltung in Stuttgart. Dies bedeutet, dass Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter nicht mehr in die Umweltzone fahren dürfen. Es gilt lediglich eine Übergangsfrist bis Anfang April für Anwohner. Zudem gibt es Ausnahmen, wie etwa für Handwerker und ansässige Betriebe.

Ein Versuch des Landes Baden-Württemberg, die Fahrverbote vor Gericht abzuwenden, war vergeblich. Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten technischen Vorschriften für sogenannte Hardware-Nachrüstungen bei den Fahrzeugen liegen derweil vor. Der Bund definiert damit die Anforderungen für wirksame Systeme als Grundlage zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Nach Auskunft des Verkehrsministers muss die technische Modifikation so ausgelegt sein, dass im realen Fahrbetrieb nicht mehr als 270 mg NOx pro Kilometer ausgestoßen werden. Es besteht bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb und der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 die Möglichkeit, mit solchen Nachrüstungen Verkehrsbeschränkungen zu umgehen.

Sollten Sie Fragen zu der Thematik haben oder aber auch ihr Dieselfahrzeug zurückgeben wollen, können Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei Uyar Rechtsanwälte wenden.

Die Einschätzung Ihres konkreten Falles erfolgt in unserer spezialisierten Kanzlei dabei kostenlos und unverbindlich. Sie können sich entweder telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen.


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