Diesel-Skandal – Erstattung des vollen Kaufpreises für Ihr Fahrzeug – VW Audi Porsche Mercedes u.a.

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Vom sogenannten „Diesel-Skandal“ sind Millionen Kunden betroffen – besonders die Käufer von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit seinen Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche, aber auch die von Fahrzeugen weiterer Hersteller wie Mercedes, BMW und Opel.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Kunden

Für betroffene Käufer gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zum einen können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden – interessanter ist jedoch die Möglichkeit der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags, also der Rückgabe des mangelhaften Fahrzeuges gegen Erstattung des ursprünglich gezahlten Kaufpreises.

Voraussetzungen für die Erstattung des Neupreises

War dem Verkäufer (Hersteller) des Fahrzeugs bekannt, dass die im Verkaufsprospekt oder Vertrag angegebenen Abgaswerte für das Fahrzeug unrichtig sind, so besteht die Vermutung, dass der Käufer beim Abschluss des Kaufvertrags arglistig getäuscht wurde. Dies würde zur Anfechtung und zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen (vgl. u. a. LG München I, (23 O 23033/15). Gerichte nehmen auch eine sittenwidrige Schädigung des Kunden i.S.d. § 826 BGB an, was ebenfalls zu einem Anspruch auf Erstattung des vollständigen Kaufpreises führt (LG Hildesheim). Es ist aufgrund der neuen Ermittlungsergebnisse im Diesel-Skandal davon auszugehen, dass alle Hersteller ihre Kunden bewusst und gezielt getäuscht haben und somit ein Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Nutzungsersatz möglich ist.

Auch ohne den Vorwurf der arglistigen Täuschung haben die betroffenen Fahrzeuge jedoch einen erheblichen Mangel im Rechtssinne und betroffenen Kunden stehen Gewährleistungsansprüche zu. Das bedeutet, den betroffenen Käufern steht die Nacherfüllung durch Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs (ohne Nutzungsentschädigung, so u. a. LG Regensburg und LG Offenburg) oder die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu.

Die vollständige Erstattung des Neukaufpreises auch nach Jahren der Nutzung des Fahrzeugs kann für die Kunden einen hohen wirtschaftlichen Vorteil bringen!

Betroffene Modelle

Vom „Diesel-Skandal“ sind eine Vielzahl von Modellen betroffen, dazu gehören u. a.

Audi: A1, A3 8P, A3 8V, A4 B8, A5, A6 C6 Variation: Facelift, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J+

Škoda: Fabia II, Rapid, Roomster, Octavia II, Superb II, Yeti

Volkswagen: Polo V, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Beetle, Passat B7, CC, Touran I, Sharan II, Tiguan, Scirocco, Amarok, Caddy, T5

Porsche: Cayenne, Macan

Mercedes: Motorenfamilien OM 642 und OM 651

Betroffen sind außerdem Modelle von Seat, BMW, Opel und anderer Hersteller.

Prüfung möglicher Ansprüche

Die entscheidende Frage ist, ob das Fahrzeug von einer manipulierten Abgassoftware des Diesel-Skandals betroffen ist. Zunächst sollten Betroffene daher anwaltlich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug vom Diesel-Skandal betroffen ist und ob die Möglichkeit einer Rückabwicklung besteht. Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M., verfügt über umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich und bieten Ihnen eine unverbindliche Prüfung möglicher Ansprüche mit anschließender Erläuterung Ihrer Option an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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