Dieselskandal: Landgericht Düsseldorf verurteilt VW, Abschalteinrichtung auch nach Update unzulässig

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Das Landgericht Düsseldorf hat mit bemerkenswerter Deutlichkeit zugunsten der VW-Kundschaft entschieden und das Unternehmen aus Wolfsburg wegen einer sittenwidrigen Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2019 – 7 O 166/18). Der Kläger erhält den entrichteten Kaufpreis zurück abzüglich einer an der absolvierten Fahrleistung berechneten Nutzungsentschädigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Das Gericht hat u. a. festgestellt, dass das Software-Update, mit welchem die Manipulationen eigentlich beendet werden sollte, auch eine Abschaltvorrichtung (sog. Thermofenster) enthält. Die Abgasreinigung des Motors EA 189 funktioniert nämlich auch nach Aufspielen des Updates ausschließlich bei Außentemperaturen zwischen 10 und 32 Grad Celsius. Ist es kälter oder wärmer, bleibt die Funktion abgeschaltet. VW hatte diese Tatsache nicht bestritten.

Das Gericht hält diese Vorrichtung nach europäischem Recht für unzulässig. Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer auch dann in Deutschland illegal am Straßenverkehr teilnehmen, wenn ihr Pkw das Software-Update bereits erhalten hat. VW hätte den Käufer des Fahrzeugs darüber unterrichten müssen. 

Die Besitzer dieser Fahrzeuge können Schadensersatz verlangen. Dies gilt für alle Fahrzeuge der Volkswagen-Gruppe (VW, Audi, Seat, Skoda). Durch das Aufspielen der Software erübrigt sich auch jede weitere Diskussion über eine mögliche Verjährung der Ansprüche der Käufer. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis von der Unzulässigkeit des Updates neu zu laufen. 

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Jörn Reifenrath, Rechtsanwalt

August 2019



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