Dieselskandal: Porsche Cayenne S erzielt schlechteste Werte im Abgastest

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Im Jahr 2015 deckte die amerikanische Umweltbehörde auf, dass der Volkswagen-Konzern in seine Fahrzeuge manipulierte Motoren einbaute. VW nutzte Abschalt-Einrichtungen, die im Prüfstand vorgeben, dass das Fahrzeug die zulässigen Grenzwerte des Abgasausstoßes einhält. Im normalen Fahrbetrieb auf der Straße funktioniert die Abgasreinigung dann jedoch gar nicht oder mangelhaft.

Der Betrug von VW hat weitreichende Folgen. Schließlich baute der Automobil-Hersteller die manipulierten Motoren auch in Fahrzeuge der Tochterkonzerne ein. 2017 wurde bekannt, dass der Abgasskandal somit auch die Dieselmotoren von Porsche betrifft. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entdeckte beim Modell Cayenne S den manipulierten Motor. Das Fahrzeug mit 3,0-Liter-Motor der Marke Audi erhielt kurze Zeit später ein Zulassungsverbot. Der Hersteller rief die bereits ausgelieferten Porsche Cayenne S zurück.

Die Abgaswerte sind bei dem Porsche-Modell sogar zwölfmal höher als es der zulässige Grenzwert erlaubt. Der Dieselmotor des Porsche Cayenne S ist damit der fatale Spitzenreiter im ganzen Abgasskandal.

Porsche zahlte zwar ein horrendes Bußgeld von 535 Millionen Euro aufgrund der Aufsichtspflicht-Verletzung. Als Schuldeingeständnis lässt sich das jedoch nicht interpretieren. Schließlich entschädigte Porsche damit nicht die Verbraucher. Diese mussten selbst auf Schadensersatz klagen. Das positive an der Sache: Die Gerichte fällen im Diesel-Abgasskandal äußerst verbraucher-freundliche Urteile.

Am 21. März wird das Urteil des EuGH zu Thermofenstern erwartet. In manipulierten Fahrzeugen funktioniert die optimale Abgasreinigung nämlich nur in einem Temperatur-Bereich von ca. 20°C und 30°C. Das entspricht dem Bereich, der beim Prüfstand herrscht. Allerdings liegt die jährliche Durchschnitts-Temperatur in Mitteleuropa bei maximal 11°C. Das bedeutet, dass auch hier die Abgasreinigung eher selten einwandfrei funktioniert.

Bei den Abschalt-Einrichtungen handelt es sich um eine sittenwidrige Täuschung. Es ist zu erwarten, dass das Urteil des EuGH am 21. März zugunsten der Verbraucher ausfällt. Dann ist ein Schadensersatz-Anspruch bereits möglich, wenn von Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Die Beweislast liegt dann nicht mehr beim Kläger.

Das bedeutet: Alle Verbraucher, die ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug besitzen, haben beste Erfolgschancen bei der Klage gegen die großen Autokonzerne auf Schadensersatz.

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