Dieselskandal: Wie geht es weiter? Rückruf, Stilllegung etc. auch bei Mercedes / Daimler?

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Der Dieselskandal zieht immer weitere Kreise: Nach VW hat es im Juni 2018 Mercedes-Benz „erwischt“. Nachdem bekannt wurde, dass viele Fahrzeuge aus dem Hause Daimler bis zuletzt mit manipulierten Dieselmotoren ausgestattet wurden, ordnete das Kraftfahrtbundesamt den verpflichtenden Rückruf für Hunderttausende Mercedes-Benz-Diesel-Fahrzeuge in Deutschland an. 

Welche Folgen hat das für Sie als Dieselfahrer? Wie verhalten Sie sich als Betroffener richtig und welche Rechte haben Sie als Betroffener?

Rückruf: Muss man als Diesel-Fahrer dem Rückruf Folge leisten? 

Der Rückruf wurde vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet, hat aber noch nicht begonnen. Eigentümer von Dieselfahrzeugen aus dem Hause Mercedes-Benz bzw. Daimler, die – je nach Modell – zwischen 2011 und 2018 gebaut wurden, müssen aber damit rechnen, in den kommenden Monaten Post vom Fahrzeughersteller bzw. Autohändler zu erhalten. Darin werden Sie aufgefordert, Ihr Fahrzeug zur „Nachrüstung“ abzugeben – in der Regel an Ihr Autohaus. Dieser Aufforderung sollten Sie Folge leisten. Denn bei einem amtlich angeordneten Rückruf drohen andernfalls verkehrsrechtliche Folgen.

Droht eine Stilllegung? 

Ja, zu einer Stilllegung kann es kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einer amtlich angeordneten Rückrufaktion nicht nachrüsten lassen, obwohl Ihr Mercedes-Diesel vom Abgasskandal betroffen ist. Genau das passiert derzeit bereits VW-Diesel-Fahrern. Auch im Raum München kam es bereits zu Stilllegungen von VW-Diesel-Fahrzeugen. Außerdem kann es passieren, dass Sie beim nächsten „TÜV“ (HU, AU) keine TÜV-Plakette bekommen. Denn ist Ihr Mercedes vom Dieselskandal betroffen und wurde nicht nachgerüstet, wird er vermutlich – wie bisher betroffene VW-Modelle – als erheblich mängelbehaftet bewertet. 

Last but not least sollten Sie Ihren möglichweise betroffenen Mercedes-Diesel nun nicht noch schnell verkaufen, ohne den Käufer darauf hinzuweisen, wenn das Fahrzeug nicht umgerüstet wurde. Sonst verschweigen Sie einen erheblichen Mangel mit der Folge, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld ganz (Rücktritt vom Kaufvertrag) oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen kann (Minderung).

Welche Mercedes-Modelle werden vom Rückruf betroffen sein?

Welche Daimler-Diesel-Fahrzeuge vom Rückruf betroffen sind, ist bisher nicht abschließend geklärt. Betroffen sein könnten aber unter anderem folgende Modelle: 

Mercedes C-Klasse (Mittelklasse): C 180d, C 200 d bzw. C 180 und C 200 BlueTEC, außerdem die Modelle C 220 und 250 d, aber auch C 220 und C 250 BlueTEC. Auch hier sind wohl Fahrzeuge betroffen, die seit 2013 bzw. 2014 bis 2018 hergestellt wurden.

Mercedes E-Klasse (Oberklasse): Betroffen sind hier wohl die Modelle E 350 BlueTEC und teilweise E 350 d, hergestellt zwischen 2013 und Ende 2016. 

Mercedes S-Klasse (Oberklasse): Bei der S-Klasse sind wohl der Mercedes S 300 BlueTEC Hybrid und Mercedes S 300 h, die von Ende 2013 bis Herbst 2016 gebaut wurden, betroffen.

Mercedes ML-Klasse: hier ist vermutlich das Modell ML 250 BlueTEC vom Dieselskandal betroffen, ggfs. auch der Mercedes GLE 250 d, gebaut zwischen Ende 2011 und Mitte 2015. 

Mercedes G-Klasse (Geländewagen): Auch in der G-Klasse sind offenbar Modelle betroffen, so z. B. ggfs. der Mercedes G 350 d, gebaut im Herbst 2015. 

Mercedes Vito (Kleintransporter, Kastenwagen): 1,6-Liter- und 2,2-Liter-Diesel (Motortyp: OM 622, OM 651) – betroffen sind wohl auch Fahrzeuge, die in 2014, 2015 oder 2016 hergestellt wurden. 

Mercedes GLC (SUV): Betroffen sind hier vermutlich die Modelle GLC 220 d bzw. GLC 250 d, gebaut zwischen Mitte 2015 und Mitte 2018.

Welche Rechte hat man, wenn man vom Dieselskandal betroffen ist? 

Ist Ihr Mercedes-Diesel vom Abgasskandal betroffen, haben Sie Rechte und Ansprüche gegen Ihren Fahrzeugverkäufer bzw. Autohändler oder gegen Mercedes-Benz selbst. Sie können 

  1. Schadensersatz bzw. Entschädigung wegen Wertverlust verlangen, wenn Sie das Fahrzeug behalten und nachrüsten lassen wollen. 
  2. das Fahrzeug umtauschen. Sie geben Ihr mangelhaftes Fahrzeug ab und erhalten ein Fahrzeug des gleichen Typs, das die Abgasnormen einhält.
  3. vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. 

Wann droht hier Verjährung? 

Eine Verjährung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen kann auch bei aktuellen Fällen von Mercedes-Fahrzeugen aus dem Hause Daimler zeitnah drohen. Die Verjährung ist abhängig von individuellen vertraglichen Regelungen. Deswegen sollte Sie Ihre vertraglichen Rechte und Ansprüche bereits jetzt von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen und als betroffener Fahrzeughalter Ihre Rechte aus dem Dieselskandal zeitnah geltend machen, um Wertverluste, Leistungseinbußen, Rechtsverluste, Fahrverbote etc. zu vermeiden.

Wann in Ihrem Fall eventuell Verjährung eintritt und wann Sie dringend aktiv werden sollten, lesen Sie auch in unserem Beitrag zum Thema "Verjährung von Ansprüchen im Dieselskandal". 

Finanzierung & Leasing

Sofern Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, besteht außerdem eventuell die Möglichkeit, die zugrunde liegenden Verträge (Leasing-Vertrag etc.) zu widerrufen. Ob diese Option für Sie besteht, sollte ebenfalls ein erfahrener Rechtsanwalt prüfen. Jedenfalls sollte man sich zeitnah darum kümmern, seine Rechte aus dem Dieselskandal geltend zu machen und z. B. das Fahrzeug umzutauschen. 

Gerne prüfen wir für Sie Ihre Rechte im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung, damit Sie entweder Ihr Geld zurückerhalten oder bald einen Diesel fahren, der auch in der Innenstadt nicht von Fahrverboten betroffen sein könnte

Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder direkt und unkompliziert über das anwalt.de-Kontaktformular. 



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