Dr. Stoll & Sauer – die Kanzlei, die seit 2010 deutsche Rechtsgeschichte schreibt

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Mehr als 30.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal und im Kapitalmarktrecht, zahlreiche positive Urteile, über 20.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher und als Krönung für 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro ausverhandelt  – das ist die eindrucksvolle Bilanz der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Seit 2010 führen die beiden Inhaber, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, die Kanzlei im Dienst der Verbraucher. Ihre Devise von Anfang an: Die Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn Produkt-Hersteller oder Banken manipulieren, täuschen und betrügen. Mit Massenklagen gegen Fondsgesellschaften und Banken und Autobauern wie VW, Daimler und jetzt aktuell gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco schreibt die Kanzlei immer wieder deutsche Rechtsgeschichte. In den Schaltzentralen der Banken und der Automobilindustrie gelten die Inhaber als gefürchtete Verfechter für Verbraucherrechte und bei Verbraucherschützern als wichtige Verbündete.


Der lange Kampf um Verbraucherrechte im Abgasskandal von VW

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW in Deutschland einreichte und damit

die juristische Aufarbeitung des Skandals in Gang setzte. Der Weg bis zur ersten Verurteilung von VW am Bundesgerichtshof (BGH) war jedoch sehr steinig:

  • Am Anfang verweigerten nahezu alle Rechtsschutzversicherungen ihren Kunden die Übernahme der Kostendeckung für Verfahren gegen VW. Die Verbraucher wurden massiv im Stich gelassen und mit Argumenten abgespeist, die weit entfernt von den rechtlichen Wahrheiten waren. Die Kanzlei hat daraufhin in mehr als 600 Fällen Klage gegen Versicherungen erhoben – und gewonnen. Mit diesem in der deutschen Rechtsgeschichte einmaligen Vorgang konnte die Rechtsprechung im Abgasskandal zu Gunsten der Verbraucher entwickelt werden.

  • Durch die einsetzende verbraucherfreundliche Rechtsprechung – gepaart mit Lobbyarbeit für den Verbraucherschutz – stieg der Druck auf den Gesetzgeber, ein rechtliches Instrument für Verbraucher zu schaffen, die sich eine Individualklage gegen Großkonzerne nicht leisten konnten. Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage war geboren. Die Klageform ist mit den Sammelklagen in den USA nicht vergleichbar. Der deutsche Gesetzgeber hat verbraucherunfreundliche Mechanismen zum Schutz der deutschen Industrie eingebaut. Nur Verbände dürfen Klagen und nach dem für Verbraucher positiven Ende des Verfahrens müssen sich die Teilnehmer ihr Recht nochmals einzeln einklagen. Das Gesetz ist daher noch reformbedürftig, stellt aber einen ersten Fortschritt dar.

  • In der Summe lässt sich feststellen, dass es ohne das Engagement der Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer keine Musterfeststellungsklage gegen VW gegeben und das Thema VW in zivilrechtlicher Hinsicht niemals eine derartige Dimension angenommen hätte. Die Industrie wäre „davongekommen“.

  • Die Rechtsprechung hat sich seit dem Beginn des Abgasskandals von VW erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Auch andere Autohersteller wie Daimler, BMW oder Opel sind durch Manipulationen an der Abgasreinigung unter Druck geraten. Daimler ist von zwei Oberlandesgerichten verurteilt worden. Ein Verfahren davon hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten.

  • Am 28. Februar 2020 erstritten die Inhaber der Kanzlei, Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer, für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der ersten Musterfeststellungsklage in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik in zähen und mühseligen Verhandlungen mit VW einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro – profitiert haben davon 260.000 Verbraucher, die von VW getäuscht und geschädigt worden waren. Der Kanzlei ist es erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gelungen, einen Großkonzern in die Knie zu zwingen. VW hat freiwillig einen dreistelligen Millionenbetrag an Verbraucher ausgezahlt. Darauf sind die beiden Kanzleiinhaber und ihre Mitarbeiter sehr stolz.

  • Und als Höhepunkt im Abgasskandal von VW: Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). 2015 haben sich das nur wenige vorstellen können. Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben für ihre Mandanten auf diesen Tag lange hingearbeitet.

  • Im Abgasskandal nimmt der Staat eine höchst unrühmliche Rolle ein. Bereits bei Volkswagen ist bis heute vielen Beobachtern klar, dass die Überwachungsbehörden völlig überfordert waren, teilweise die Industrie gedeckt und bei den Manipulationen einfach weggeschaut haben. Die Verbraucherkanzlei sieht den Staat in der Pflicht und in der Haftung für sein Versagen. Bisher sind mehr als 1700 Staatshaftungsklagen für Verbraucher vor Gerichten eingereicht worden.

Der nächste Abgasskandal und Dieselgate 2.0
 
Mit den ersten Urteilen des Bundesgerichtshofes endet der Diesel-Abgasskandal nicht. Der Kampf für die Verbraucherrechte wird durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weitergeführt:

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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